Förderung für die Einführung eines Umweltmanagementsystems Bewilligung

    Umweltmanagementsystem; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert mit dem Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) im Rahmen des Umweltpakts Bayern Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die in Projektgruppen organisiert, ein Umweltmanagementsystem einführen wollen.

    Beschreibung

    Zweck

    Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.

    Gegenstand

    Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen.

    Zuwendungsempfänger

    Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt.

    Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer.

    Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.

    Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden:

    • Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen
    • Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung
    • Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
    • angemessene und nachgewiesene Mietausgaben                 
    Art und Höhe

    Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

    Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements anerkannt.

    Online-Dienst

    BUMAP online - Übermittlung von Antragsdokumenten und Verwendungsnachweisen über das "Sichere Kontaktformular"

    ID: L100042_49158

    Beschreibung

    Projektträger und Projektteilnehmer können Antragsdokumente und Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln.

    Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Umweltmanagementsysteme - BUMAP (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: bumap@reg-schw.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9877322846501Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-2240

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragstellung (Formblätter siehe unter "Formulare")

      • Projektträger
        • Antrag auf Zuwendungsgewährung
        • Erklärung Projektträger
        • Liste der Teilnehmer
        • Erklärung De-minimis
      • Projektgruppenteilnehmer
        • Antrag auf Zuwendungsgewährung
        • Erklärung De-minimis
    • Verwendungsnachweis - Auszahlung Fördermittel (Formblätter siehe unter "Formulare")

      • Projektträger
        • Erklärung zum Verwendungsnachweis (Projektträger)
        • Nachweis der Beratungszeit (Projektträger)
      • Projektgruppenteilnehmer
        • Erklärung zum Verwendungsnachweist (Projektgruppenteilnehmer)
        • Nachweis der Beratungszeit (Projektgruppenteilnehmer)

    Voraussetzungen

    Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt. Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.

    Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

    Ein Projektträger organisiert die Projektgruppe, insbesondere Gruppenberatungen – ggf. auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort - zu einem der folgenden Schwerpunkte:

    • Umweltmanagementsystem nach EMAS
    • Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
    • Umweltmanagement nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB)
    • Umweltmanagement nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT)

    Die Einführung eines Ressourcenmanagements kann im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT gefördert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bei der Bewilligungsbehörde, der Regierung von Schwaben, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen von den Zuwendungsempfängern schriftlich einzureichen.

    Regierung von Schwaben
    SG 55.1
    Fronhof 10
    86152 Augsburg

    Die Antragsunterlagen und Verwendungsnachweise können auch elektronisch übermittelt werden.

    Bei einer elektronischen Übermittlung müssen Projektträger und Projektgruppenteilnehmer

    • über ein BayernID-Konto in der Variante „Benutzername / Passwort“ verfügen (zur Registrierung),
    • das Formblatt „BUMAP - Antrag auf Zuwendungsgewährung“ (siehe unter „Formulare“) herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und 
    • dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das Online-Verfahren (Link siehe unter „Online-Verfahren“) an die Regierung von Schwaben senden.

    Bei Fragen im Zusammenhang mit BUMAP wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben unter der Telefonnummer 0821 327 2240 oder per E-Mail BUMAP@reg-schw.bayern.de.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English