Umweltmanagementsystem; Übermittlung der Erklärung zum Verwendungsnachweis
Der Freistaat Bayern fördert Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die in Projektgruppen organisiert, ein Umweltmanagementsystem einführen wollten. Die Beantragung einer Förderung ist nicht mehr möglich.
Beschreibung
Zweck
Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.
Gegenstand
Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt.
Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer.
Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden:
- Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen
- Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung
- Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
- angemessene und nachgewiesene Mietausgaben
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements anerkannt.
Online-Dienst
BUMAP online - Übermittlung von Verwendungsnachweisen über das "Sichere Kontaktformular"
Beschreibung
Projektträger und Projektteilnehmer können Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln.
Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".
Online erledigen
- BUMAP online - Übermittlung von Verwendungsnachweisen über das "Sichere Kontaktformular"
Projektträger und Projektteilnehmer können Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln.
Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Umweltmanagementsysteme - BUMAP (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
E-Mail: bumap@reg-schw.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9877322846501Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-2240
Fax: +49 821 327-2289
erforderliche Unterlagen
- Verwendungsnachweis - Auszahlung Fördermittel (Formblätter siehe unter "Formulare")
- Projektträger
- Erklärung zum Verwendungsnachweis (Projektträger)
- Projektgruppenteilnehmer
- Erklärung zum Verwendungsnachweist (Projektgruppenteilnehmer)
- Nachweis der Beratungszeit (Projektgruppenteilnehmer)
- Projektträger
Voraussetzungen
Eine Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP) wurde bewilligt.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm - BUMAP)Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Az. 22b-U8033.3-2020/3-30
- Änderung der Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP)Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Az. 22a-U8033.3-2020/3-35
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Verfahrensablauf
Die Förderrichtlinie BUMAP ist zum 31.12.2024 außer Kraft getreten, deshalb ist die Beantragung einer Förderung nicht mehr möglich. Es kann nur noch die Erklärung zum Verwendungsnachweis übermittelt werden.
Verwendungsnachweise können auch elektronisch übermittelt werden.
Bei einer elektronischen Übermittlung müssen Projektträger und Projektgruppenteilnehmer über ein BayernID-Konto in der Variante „Benutzername / Passwort“ verfügen.
Bei Fragen im Zusammenhang mit BUMAP wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben unter der Telefonnummer 0821 327 2240 oder per E-Mail BUMAP@reg-schw.bayern.de.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 23.01.2025