Umweltmanagementsystem; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) im Rahmen des Umweltpakts Bayern Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die in Projektgruppen organisiert, ein Umweltmanagementsystem einführen wollen.
Beschreibung
Zweck
Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.
Gegenstand
Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt.
Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer.
Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden:
- Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen
- Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung
- Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
- angemessene und nachgewiesene Mietausgaben
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements anerkannt.
Online-Dienst
BUMAP online - Übermittlung von Antragsdokumenten und Verwendungsnachweisen über das "Sichere Kontaktformular"
Beschreibung
Projektträger und Projektteilnehmer können Antragsdokumente und Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln.
Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".
Online erledigen
- BUMAP online - Übermittlung von Antragsdokumenten und Verwendungsnachweisen über das "Sichere Kontaktformular"
Projektträger und Projektteilnehmer können Antragsdokumente und Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln.
Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Umweltmanagementsysteme - BUMAP (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
E-Mail: bumap@reg-schw.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9877322846501Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-2240
Fax: +49 821 327-2289
erforderliche Unterlagen
- Antragstellung (Formblätter siehe unter "Formulare")
- Projektträger
- Antrag auf Zuwendungsgewährung
- Erklärung Projektträger
- Liste der Teilnehmer
- Erklärung De-minimis
- Projektgruppenteilnehmer
- Antrag auf Zuwendungsgewährung
- Erklärung De-minimis
- Projektträger
- Verwendungsnachweis - Auszahlung Fördermittel (Formblätter siehe unter "Formulare")
- Projektträger
- Erklärung zum Verwendungsnachweis (Projektträger)
- Nachweis der Beratungszeit (Projektträger)
- Projektgruppenteilnehmer
- Erklärung zum Verwendungsnachweist (Projektgruppenteilnehmer)
- Nachweis der Beratungszeit (Projektgruppenteilnehmer)
- Projektträger
Voraussetzungen
Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt. Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Ein Projektträger organisiert die Projektgruppe, insbesondere Gruppenberatungen – ggf. auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort - zu einem der folgenden Schwerpunkte:
- Umweltmanagementsystem nach EMAS
- Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
- Umweltmanagement nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB)
- Umweltmanagement nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT)
Die Einführung eines Ressourcenmanagements kann im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT gefördert werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm - BUMAP)Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Az. 22b-U8033.3-2020/3-30
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bei der Bewilligungsbehörde, der Regierung von Schwaben, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen von den Zuwendungsempfängern schriftlich einzureichen.
Regierung von Schwaben
SG 55.1
Fronhof 10
86152 Augsburg
Die Antragsunterlagen und Verwendungsnachweise können auch elektronisch übermittelt werden.
Bei einer elektronischen Übermittlung müssen Projektträger und Projektgruppenteilnehmer
- über ein BayernID-Konto in der Variante „Benutzername / Passwort“ verfügen (zur Registrierung),
- das Formblatt „BUMAP - Antrag auf Zuwendungsgewährung“ (siehe unter „Formulare“) herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und
- dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das Online-Verfahren (Link siehe unter „Online-Verfahren“) an die Regierung von Schwaben senden.
Bei Fragen im Zusammenhang mit BUMAP wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben unter der Telefonnummer 0821 327 2240 oder per E-Mail BUMAP@reg-schw.bayern.de.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 14.11.2023