Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs
Für einen darstellenden Nachweis eines Grundstücks oder Gebäudes mit amtlicher Karte können Sie eine Flurkarte bestellen und für einen beschreibenden Nachweis eines Grundstücks inkl. Eigentümerangaben einen Flurstücks- und Eigentumsachweis beziehen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form. Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.
Den Flurstücks- und Eigentumsnachweis benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.).
Online-Dienste
Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte (Liegenschaftskarte)
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- Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte (Liegenschaftskarte)Sie können eine Flurkarte online beantragen.
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Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis
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- Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und EigentumsnachweisSie können einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis online beantragen.
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Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage
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Flurkartenauszug online bestellen
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Über GeodatenOnline haben Sie die Möglichkeit eine Flurkarte online zu bestellen und sofort downzuloaden.
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Ansprechpartner
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Cham (ADBV CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ludwigstr. 23
93413 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@adbv-cha.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=06332239236Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06332239236Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 848-6
Fax: +49 9971 848-888
Internet
Voraussetzungen
Für Flurstücks- und Eigentumsnachweise muss das berechtigte Interesse gemäß Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) dargelegt werden. Dies gilt darüber hinaus für alle Auszüge, die personenbezogene Daten enthalten. Für eigene Flurstücke ist das berechtigte Interesse automatisch gegeben, für fremde Flurstücke ist ein entsprechender Grund darzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Kosten
- Flurkarte:
- bis einschließlich DIN A3: 15,00 EUR
- bis einschließlich DIN A1: 36,00 EUR
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis: 8,00 EUR
Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 30.09.2024
Stichwörter
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