Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Hinweise für Sonstiges (096710124000): Ergänzung: Gemeinde Haibach
Online-Dienst
Anregungen und Mängelmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- Anregungen und MängelmeldungHier können Sie Anregungen und Mängelmeldungen einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Haibach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
63802 Haibach
Kontakt
E-Mail: gemeinde@haibach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00775089580Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 648-0
Fax: +49 6021 648-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (096710124000): Ergänzung: Gemeinde Haibach
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Haibach am 27.11.2024
Stichwörter
Abfall, beschädigt, Beschädigung, defekt, Defekte Straßenleuchte melden, kaputt, Mängelanzeige an der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Mängelmelder, Mängelmeldung, Meldeformular für Mängel, Meldung eines Schadens, Parkbank, Schaden melden, Schadensmelder, Spielplatz, Störungsmeldung, Straßenlampe, Verschmutzung, Verunreinigungen