Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Hinweise für Sonstiges (091780124000): Ergänzung: Große Kreisstadt Freising
Online-Dienst
Eichenprozessionsspinner Meldung
Beschreibung
Online erledigen
- Eichenprozessionsspinner MeldungEichenprozessionsspinner Meldung
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Freising
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
85350 Freising
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@freising.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14775691450Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8161 54-0
Fax: +49 8161 54-51000
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024
Hinweise für Sonstiges (091780124000): Ergänzung: Große Kreisstadt Freising
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Freising am 02.07.2024
Stichwörter
Abfall, beschädigt, Beschädigung, defekt, Defekte Straßenleuchte melden, kaputt, Mängelanzeige an der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Mängelmelder, Mängelmeldung, Meldeformular für Mängel, Meldung eines Schadens, Parkbank, Schaden melden, Schadensmelder, Spielplatz, Störungsmeldung, Straßenlampe, Verschmutzung, Verunreinigungen