Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Online-Dienst
Anregungen und Mängelmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- Anregungen und MängelmeldungHier können Sie Anregungen und Mängelmeldungen einreichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Glonn
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1120
85623 Glonn
Kontakt
E-Mail: gemeinde@glonn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58218548792Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8093 9097-0
Fax: +49 8093 9097-11
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024
Stichwörter
Abfall, beschädigt, Beschädigung, defekt, Defekte Straßenleuchte melden, kaputt, Mängelanzeige an der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Mängelmelder, Mängelmeldung, Meldeformular für Mängel, Meldung eines Schadens, Parkbank, Schaden melden, Schadensmelder, Spielplatz, Störungsmeldung, Straßenlampe, Verschmutzung, Verunreinigungen