Kleingärtnerorganisation; Beantragung der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer, d.h. Kleingärtner, zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind.
Eine Kleingärtnerorganisation ist der Zusammenschluss von Kleingärtnern in einem Verein oder ein Zusammenschluss von Kleingärtnervereinen in einem Verband (Vereinsverband).
Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag von der zuständigen Behörde als gemeinnützig anerkannt werden.
Die Anerkennung als gemeinnützig ist Voraussetzung dafür, dass bestimmte für den Kleingärtner günstigere Rechtsvorschriften in Bezug auf den Pachtvertrag Anwendung finden.
Zuständige Behörde: Wenn der Sitz der Kleingärtnerorganisation in einer kreisfreien Stadt, dann die örtlich zuständige Regierung; sonst örtlich zuständiges Landratsamt. Örtlich zuständig ist die Regierung bzw. das Landratsamt, in deren Bezirk die Kleingärtnerorganisation ihren Sitz hat.
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn (LRA PAN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=67886897429Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67886897429Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 32 – Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/223414997635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
erforderliche Unterlagen
- Satzung des Vereins
bei Änderung: mit Beschlussprotokoll Mitgliederversammlung
- Kassenbericht des Vereins
- Registerauszug aus dem Vereinsregister
- Tätigkeitsbericht des Vereins
Voraussetzungen
Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag als gemeinnützig anerkannt werden, wenn
- sie im Vereinsregister eingetragen ist,
- sie sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und
- die Satzung bestimmt,
- dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens nach dem Grundsatz der Selbstlosigkeit sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
- nach welchen Grundsätzen neu zu verpachtende Kleingärten vergeben werden,
- dass erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
- dass bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen mit Zustimmung der zuständigen Behörde für gemeinnützige Zwecke im Sinn des Kleingartenrechts verwendet wird.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.11.2023