Gewerberegisterauszug; Beantragung
Beschreibung
Gewerbetreibende müssen gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
- eines Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer unselbständigen Zweigstelle.
Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der jeweiligen Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich, für darüber hinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte gibt.
Die Auskünfte entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr. Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.
Das Gewerberegister mit den Grunddaten der Gewerbetreibenden wird z.T. von Gemeinde auch im Internet zur Verfügung gestellt. Die Grunddaten der Gewerbetreibenden werden z.T. auch in einem Branchenverzeichnis oder Branchenbuch, einem nach Branchen geordneten Verzeichnis von Unternehmen, veröffentlicht.
Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen
Online-Dienst
Auskunft aus Gewerberegister der Gemeinde - Online
Beschreibung
Sie können eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Gemeinde online beantragen.
Online erledigen
- Auskunft aus Gewerberegister der Gemeinde - Online
Sie können eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Gemeinde online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sachgebiet II-2a Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@stadt.badkissingen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8166890681235Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 971 807-2211
Fax: +49 971 807-2219
Internet
erforderliche Unterlagen
- bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie Schuldtitel, Vertragskopien oder Rechnungen
Voraussetzungen
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
- Name,
- betriebliche Anschrift und
- angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
- Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
- sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
- Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen
Für eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist ein formloser Antrag unter Angabe der Gründe zu stellen. Dabei sind die Ihnen bekannten Daten über das gesuchte Gewerbe möglichst detailliert zu nennen. Nach Eingang des Antrags auf Erteilung einer Gewerbeauskunft erhalten Sie die gewünschte Auskunft.
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:
- Name des Betriebs
- Name der Gewerbetreibenden
- die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid zugeschickt.
Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen
Ein schriftliche Antrag kann formlos gestellt werden.
Mündliche Gewerbeauskünfte können nicht erteilt werden!
Kosten
Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.01.2024
Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Bad Kissingen am 29.12.2023
Stichwörter
Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen, Auskunft über Gewerbe, Gewerbeauskunft, Gewerbeauszug