Gewerberegisterauszug

    Gewerberegisterauszug; Beantragung

    Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

    Beschreibung

    Gewerbetreibende müssen gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

    • eines Gewerbes,
    • einer Zweigniederlassung oder
    • einer unselbständigen Zweigstelle.

    Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der jeweiligen Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich, für darüber hinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte gibt.

    Die Auskünfte entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr. Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.

    Das Gewerberegister mit den Grunddaten der Gewerbetreibenden wird z.T. von Gemeinde auch im Internet zur Verfügung gestellt. Die Grunddaten der Gewerbetreibenden werden z.T. auch in einem Branchenverzeichnis oder Branchenbuch, einem nach Branchen geordneten Verzeichnis von Unternehmen, veröffentlicht.

    Hinweise für Sonstiges (095720111000): Ergänzung: Gemeinde Adelsdorf

    Online-Dienste

    Auskunft aus Gewerberegister der Gemeinde - Online

    ID: L100042_132261.-74070

    Beschreibung

    Sie können eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Gemeinde online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice - Online-Terminvereinbarung

    ID: L100042_83904.-74070

    Beschreibung

    Sie können online einen Termin für die Beantragung von Ausweisdokumenten, Fischereischeinen, Gewerbemeldungen, gaststättenrechtlichen Erlaubnissen (§ 12 GastG), Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen und Beglaubigungen vereinbaren.

    Online erledigen

    • Bürgerservice - Online-Terminvereinbarung
      Sie können online einen Termin für die Beantragung von Ausweisdokumenten, Fischereischeinen, Gewerbemeldungen, gaststättenrechtlichen Erlaubnissen (§ 12 GastG), Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen und Beglaubigungen vereinbaren.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Adelsdorf - 23 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91325 Adelsdorf

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91325 Adelsdorf

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5521469538185Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9195 9432-0

    Fax: +49 9195 9432-190

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie Schuldtitel, Vertragskopien oder Rechnungen

    Voraussetzungen

    Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

    • Name,
    • betriebliche Anschrift und
    • angezeigte Tätigkeit.

    Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

    Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

    • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
    • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
    • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

    • Name des Betriebs
    • Name der Gewerbetreibenden
    • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid zugeschickt.

    Kosten

    15,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/1)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesjustizamt geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.01.2024

    Hinweise für Sonstiges (095720111000): Ergänzung: Gemeinde Adelsdorf

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Adelsdorf am 04.01.2024

    Stichwörter

    Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen, Auskunft über Gewerbe, Gewerbeauskunft, Gewerbeauszug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English