Ausgleichszulage für landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten Bewilligung

    Landwirtschaft; Beantragung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

    In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte zum Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage für Einkommensnachteile aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen. 

    Beschreibung

    Zweck

    Die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung bzw. die Pflege der Kulturlandschaft ist unverzichtbar für die Attraktivität des ländlichen Raums. Wegen seiner naturräumlichen Ausstattung weist der Freistaat im bundesweiten Vergleich ein überdurchschnittlich hohes touristisches Potenzial auf. Nachhaltiger Tourismus wäre ohne ein für Freizeit und Erholung nutzbares, intaktes naturräumliches Gefüge nicht vorstellbar.

    Aufgrund klimatischer und topografischer Voraussetzungen zählen mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bayern zu den von Natur aus benachteiligten Gebieten. Auf diesen Flächen wirtschaften deutlich mehr als die Hälfte aller landwirtschaftlichen Betriebe Bayerns.

    Die Einstellung der Flächenbewirtschaftung würde in vielen Fällen zu unerwünschten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes mit Auswirkungen auf die natürliche Attraktivität und Ökologie der betroffenen Gebiete führen.

    Bayern gewährt deshalb die Ausgleichszulage (AGZ) in benachteiligten Gebieten.

    Gegenstand

    Gewährung einer Ausgleichszulage für landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF) in benachteiligten Gebieten.

    Zuwendungsempfänger

    Der Zuwendungsempfänger muss aktiver Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Betriebssitz in Bayern sein und mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.

    Art und Höhe

    Die Höhe der AGZ je ha LF richtet sich nach dem jeweiligen Grad der Benachteiligung.

    Online-Dienst

    Mehrfachantragstellung - Portal iBALIS

    ID: L100042_64

    Beschreibung

    Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 101.000 Landwirten/Landwirtinnen verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (AELF KA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstr. 51

    97753 Karlstadt

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    97747 Karlstadt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-ka.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08220998264Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9353 7908-0

    Fax: +49 9353 7908-1090

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • eigenverantwortliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im benachteiligten Gebiet
    • mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF)
    • Einhaltung der Bestimmungen zu Cross Compliance

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge können jährlich in der Regel bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen mit dem Mehrfachantrag im Antragszeitraum Mitte März bis Mitte Mai gestellt werden.

    Fristen

    Anträge können jährlich im Antragszeitraum von Mitte März bis Mitte Mai gestellt werden.

    Weitere Informationen

    • Ausgleichszulage
      Hintergrundinformationen, Abgrenzungskriterien für die benachteiligten Gebiete, Übersicht benachteiligter Gebiete in Bayern (Karte), usw.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 03.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English