Landwirtschaft; Beantragung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte zum Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage für Einkommensnachteile aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen.
Beschreibung
Zweck
Die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung bzw. die Pflege der Kulturlandschaft ist unverzichtbar für die Attraktivität des ländlichen Raums. Wegen seiner naturräumlichen Ausstattung weist der Freistaat im bundesweiten Vergleich ein überdurchschnittlich hohes touristisches Potenzial auf. Nachhaltiger Tourismus wäre ohne ein für Freizeit und Erholung nutzbares, intaktes naturräumliches Gefüge nicht vorstellbar.
Aufgrund klimatischer und topografischer Voraussetzungen zählen mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bayern zu den von Natur aus benachteiligten Gebieten. Auf diesen Flächen wirtschaften deutlich mehr als die Hälfte aller landwirtschaftlichen Betriebe Bayerns.
Die Einstellung der Flächenbewirtschaftung würde in vielen Fällen zu unerwünschten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes mit Auswirkungen auf die natürliche Attraktivität und Ökologie der betroffenen Gebiete führen.
Bayern gewährt deshalb die Ausgleichszulage (AGZ) in benachteiligten Gebieten.
Gegenstand
Gewährung einer Ausgleichszulage für landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF) in benachteiligten Gebieten.
Zuwendungsempfänger
Der Zuwendungsempfänger muss aktiver Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Betriebssitz in Bayern sein und mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.
Art und Höhe
Die Höhe der AGZ je ha LF richtet sich nach dem jeweiligen Grad der Benachteiligung.
Online-Dienst
Mehrfachantragstellung - Portal iBALIS
Beschreibung
Online erledigen
- Mehrfachantragstellung - Portal iBALISMit dem Mehrfachantrag werden von ca. 101.000 Landwirten/Landwirtinnen verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (AELF KA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1140
97747 Karlstadt
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-ka.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08220998264Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9353 7908-0
Fax: +49 9353 7908-1090
Internet
Voraussetzungen
- eigenverantwortliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im benachteiligten Gebiet
- mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF)
- Einhaltung der Bestimmungen zu Cross Compliance
Rechtsgrundlage(n)
- Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Verfahrensablauf
Anträge können jährlich in der Regel bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen mit dem Mehrfachantrag im Antragszeitraum Mitte März bis Mitte Mai gestellt werden.
Fristen
Weitere Informationen
- AusgleichszulageHintergrundinformationen, Abgrenzungskriterien für die benachteiligten Gebiete, Übersicht benachteiligter Gebiete in Bayern (Karte), usw.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 03.03.2024