Förderung für die Deckung der Betriebskosten in Kindertageseinrichtungen Bewilligung

    Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für die Deckung der Betriebskosten

    Der Freistaat Bayern unterstützt integrative Kindertageseinrichtungen bei der Deckung der Betriebsausgaben.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung dient der Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen zum teilweisen Ausgleich dieser Härtefälle bei Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich.

    Gegenstand

    Gefördert werden die nicht durch die Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gedeckten Betriebskosten integrativer Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen im Sinn von Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung beträgt bis zu 40 % des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits pro Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) , maximal 10.000 Euro pro Einrichtung.

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Online-Dienste

    Kindertageseinrichtung - Antrag auf Personalzustimmung

    ID: L100042_59196.-89744

    Beschreibung

    Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie uns als Träger einer Kindertageseinrichtung alle Veränderungen innerhalb des pädagogischen Teams mitteilen. Sollten Sie planen, Personal einzustellen, dass nicht über die generelle fachliche Eignung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft verfügt, können Sie bei uns eine Personalzustimmung beantragen.

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    • Kindertageseinrichtung - Antrag auf Personalzustimmung
      Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie uns als Träger einer Kindertageseinrichtung alle Veränderungen innerhalb des pädagogischen Teams mitteilen. Sollten Sie planen, Personal einzustellen, dass nicht über die generelle fachliche Eignung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft verfügt, können Sie bei uns eine Personalzustimmung beantragen.

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    Personalmeldung für Kinderbetreuungseinrichtungen

    ID: L100042_59195.-89744

    Beschreibung

    Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie uns als Träger einer Kindertageseinrichtung alle Veränderungen innerhalb des pädagogischen Teams mitteilen. Sollten Sie planen, Personal einzustellen, dass nicht über die generelle fachliche Eignung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft verfügt, können Sie bei uns eine Personalzustimmung beantragen.

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    • Personalmeldung für Kinderbetreuungseinrichtungen
      Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie uns als Träger einer Kindertageseinrichtung alle Veränderungen innerhalb des pädagogischen Teams mitteilen. Sollten Sie planen, Personal einzustellen, dass nicht über die generelle fachliche Eignung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft verfügt, können Sie bei uns eine Personalzustimmung beantragen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt München (LRA M)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariahilfplatz 17

    81541 München

    Postfachadresse

    Postfach 90 07 51

    81507 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 6221-0

    Fax: +49 89 6221-2278

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/103968472680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Belege, aus denen die Höhe der Finanzierungslücke des Bewilligungszeitraums hervorgeht

    Voraussetzungen

    Ausgleichsfähig sind Betriebskosten, die das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG übersteigen.

    Die Zuwendung setzt voraus, dass

    • der Zuwendungsempfänger im Bewilligungszeitraum Fördermittel nach Maßgabe des BayKiBiG erhält,
    • sich die betroffenen Gemeinden im Bewilligungszeitraum an dem auszugleichenden Betriebskostendefizit in
    • mindestens gleicher Höhe wie die staatliche Zuwendung nach dieser Richtlinie beteiligen,
    • die integrative Einrichtung einen im Bewilligungszeitraum durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1 : 10,0 einhält,
    • an mindestens sechs Monaten im Kindergartenjahr mindestens sieben behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder die Einrichtung gleichzeitig besuchen,
    • die Einrichtung überörtliche Bedeutung hat.

    Überörtliche Bedeutung hat die Einrichtung dann, wenn zumindest in einem Zeitraum von sechs Kalendermonaten im Bewilligungszeitraum die behinderten oder von wesentlicher Behinderung bedrohten Kinder gewöhnliche Aufenthaltsorte (§ 30 Abs. 3 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I) in mindestens drei verschiedenen Gemeinden haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch / Klage

    Verfahrensablauf

    Die Anträge werden schriftlich durch den Zuwendungsempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde (kreisangehörige Gemeinde beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe; kreisfreie Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der zuständigen Regierung) im Rahmen der Endabrechnung für die kindbezogene Förderung nach Art. 26 Abs. 1 BayKiBiG gestellt.

    Fristen

    Anträge auf Ausgleich des Betriebskostendefizits können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids über die kindbezogene Förderung, jedenfalls aber bis spätestens 31. Dezember des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres gegenüber der Bewilligungsbehörde nach Art. 28 BayKiBiG gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    sechs Monate

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English