Freiwillige Förderung für katholische Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen BewilligungOnline erledigen

    Schwangerenberatung; Beantragung einer freiwilligen Förderung durch katholische Beratungsstellen

    Der Freistaat Bayern fördert freiwillig die katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.

    Beschreibung

    Zweck

    Im Interesse von Pluralität und Wohnortnähe soll ein erweitertes Angebot an allgemeiner Schwangerenberatung ergänzend zum Beratungsangebot der staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen sichergestellt werden. 

    Gegenstand

    Förderfähig sind Schwangerenberatungsstellen im Freistaat Bayern, die überwiegend Aufgaben der Schwangerenberatung gemäß Abschnitt I und Abschnitt II des Zweiten Teils des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG) mit Ausnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung im staatlichen System erfüllen.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Träger der Schwangerenberatungsstellen, soweit sie die Voraussetzungen nach Art. 17 Nrn. 1 bis 3, 5 BaySchwBerG erfüllen. Danach müssen sie insbesondere

    • dem Bereich der öffentlichen oder freien Wohlfahrtspflege angehören,
    • über die notwendigen Erfahrungen verfügen,
    • Gewähr für ordnungsgemäße Beratung und Erfüllung der Pflichten nach Art. 16 BaySchwBerG bieten,
    • dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter Supervision und fachliche Fortbildung erhalten.

    Art. 16 Nr. 1 BaySchwBerG findet keine Anwendung.

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Es wird ein Ausgabenpauschalbetrag in Höhe von 27.000 Euro je Beratungsstelle gewährt.

    Online-Dienste

    Schwangerenberatungsstellen nicht staatlich anerkannt - Förderantrag

    ID: L100042_198513.-169936

    Beschreibung

    Katholische Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen können den Förderantrag online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Schwangerenberatungsstellen nicht staatlich anerkannt - Verwendungsnachweis

    ID: L100042_198514.-169936

    Beschreibung

    Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen können den Verwendungsnachweis online übermitteln.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben im Antrag sind durch geeignete Unterlagen zu belegen

    Voraussetzungen

    Die Schwangerenberatungsstellen müssen die Voraussetzungen des Art. 16 Nrn. 2 bis 11 BaySchwBerG erfüllen. Dazu gehört beispielsweise:

    • Mindestbesetzung,
    • Beiziehung Psychologen, Arzt, Juristen,
    • Öffnungszeiten,
    • jährlicher Tätigkeitsbericht,
    • keine Zusammenarbeit mit Abbruchseinrichtungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung und Verwendungsnachweisprüfung erfolgt bei der Regierung von Mittelfranken.

    Fristen

    Der Antrag soll bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.

    Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31. März des Folgejahres vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English