Förderung für außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung Bewilligung

    Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.

    Beschreibung

    Die deutsche Sprache ist die wichtigste Grundlage, um sich sozial, gesellschaftlich und beruflich zu integrieren. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und schulpflichtige Kinder und jugendliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe, die wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschförderklasse/eines Deutschförderkurses oder einer Übergangsklasse (aktuell: einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS) erfüllen, können daher zusätzlich eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung erhalten. Sie ergänzt die bereits bestehenden staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Sprachfördermaßnahmen, wenn ein weiterer Bedarf an Deutschförderung notwendig ist und von der Schule bestätigt wird.

    Zweck

    Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationshintergrund sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.

    Gegenstand

    Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Pro-Kopf-Pauschale (Individualbeihilfe) gewährt und beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Zeitstunde.

    Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Online-Dienste

    Auszahlungsantrag für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Außerschulische Hausaufgabenhilfe

    ID: L100042_140597.-72676

    Beschreibung

    Sie können die Auszahlung der Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe online beantragen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwendungsbestätigung für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Außerschulische Hausaufgabenhilfe

    ID: L100042_203407.-72676

    Beschreibung

    Sie können online die Verwendungsbestätigung für eine Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe abgeben.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuwendungsantrag für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Außerschulische Hausaufgabenhilfe

    ID: L100042_140598.-72676

    Beschreibung

    Sie können den Zuwendungsantrag für eine Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe online stellen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2352-0

    Fax: +49 911 2352-100

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung der Schule

      (Bestätigung des über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung)

    • Kopie des Passes des Kindes und der Aufenthaltserlaubnis

      (nur wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat; bei EU-Bürgern nur Passkopie)

    • Kopie von Pass/Personalausweis des nichtdeutschsprachigen Elternteils

      (nur wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist)

    • Kopie des Vertriebenenausweises/Bescheinigung nach § 15 BVFG

      (nur wenn das Kind Spätaussiedler oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ist)

    Voraussetzungen

    • Der Schüler bzw. die Schülerin hat einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Bayern oder ist eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.
    • Es wird eine an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe eine Deutschförderklasse, ein Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse (aktuell: eine Deutschklasse oder eine Maßnahme aus DeutschPLUS) besucht (bzw. die Voraussetzungen zum Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS werden erfüllt).
    • Es besteht ein über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu stellen. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums zu stellen.

    Bewilligung

    Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bevor eine neue Gruppe gebildet wird, sind bereits vorhandene Gruppen auf mindestens sieben Zuwendungsempfänger aufzufüllen.
    • Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (60 Minuten) wöchentlich pro Schülerin und Schüler.
    • Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal 4 Jahre an bayerischen Schulen.
    • Mithilfe regelmäßig abzugebender Sachberichte und durch Übermittlung von Bestätigungen über die regelmäßige Teilnahme ist der Erfolg der Hausaufgabenhilfe zu dokumentieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.01.2024

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 29.10.2024

    Stichwörter

    Migranten, Spätaussiedler, Spätaussiedlerprojekte, Zuwanderer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English