Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt. Besonders innovative Projekte können zeitlich befristet gefördert werden.
Beschreibung
Integrationspolitik in Bayern hat lange Tradition. Die gelingende Integration wird durch vielfältige Hilfestellungen erleichtert. Über das Förderinstrument der besonderen Maßnahmen können möglichst niederschwellig und vor Ort wirkende, nachhaltige Integrationsprojekte für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR gefördert werden.
Zweck
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.
Gegenstand
Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus, die auch über Drittmittel erbracht werden kann.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Online-Dienste
Antrag auf Auszahlung der Zuwendung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Besondere Maßnahmen
Beschreibung
Sie können die Auszahlung der Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für besondere Maßnahmen online beantragen.
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- Antrag auf Auszahlung der Zuwendung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Besondere Maßnahmen
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Vertrauensniveau
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Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Besondere Maßnahmen
Beschreibung
Sie können den Verwendungsnachweis für die Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für besondere Maßnahmen online einreichen.
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Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marienstr. 21
90402 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 2352-0
Fax: +49 911 2352-100
erforderliche Unterlagen
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Übersicht über das eingesetzte Personal und dessen Ausgaben sowie über die sonstigen Ausgaben
- Projektkonzept (aussagekräftiges Konzept der geplanten Maßnahme)
Voraussetzungen
Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren, darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung
Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu erstellen und bei dieser einzureichen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) zu übersenden. Den Anträgen sind ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, der auf die pauschalierten Personalausgaben abstellt, sowie eine Übersicht über das eingesetzte Personal beizufügen. Zusätzlich ist ein aussagekräftiges Projektkonzept einzureichen, in dem auf die Situation vor Ort, die im Projekt geplanten Maßnahmen und den gewünschten Erfolg (bzw. wie dieser erreicht wird) eingegangen wird.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Fristen
Anträge auf Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR für Integrationsprojekte (besondere Maßnahmen) sind grundsätzlich bis spätestens 15. November des aktuellen Jahres für das Folgejahr zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung (Kofinanzierung) mit Mitteln der Kommunen oder der Europäischen Union ist möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.01.2024
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 18.11.2024