Förderung für den Betrieb einer Sportarbeitsgemeinschaft BewilligungOnline erledigen

    Sport-nach-1; Beantragung einer Förderung für den Betrieb einer Sportarbeitsgemeinschaft

    Der Freistaat Bayern fördert Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts.

    Beschreibung

    Zweck

    Mit der Förderung soll der Betrieb von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts unterstützt und damit für die Schülerinnen und Schüler ein Anreiz zur Ausübung verschiedener Sportarten geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen befördert werden.

    Mit dem Förderprogramm, das auch unter dem Namen "Sport nach 1" geführt wird, haben sich das Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband 1991 auf den Weg gemacht, durch die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen Schülerinnen und Schülern am Nachmittag ein den Sportunterricht ergänzendes qualifiziertes sportliches Angebot zu unterbreiten. Dazu schließen Sportvereine einen Vertrag mit einer an einer Kooperation interessierten Schule über die Durchführung einer SAG ab. Die SAG sollte aus mindestens 10 Schülern bestehen. Sie wird von qualifizierten Übungsleitern der Sportvereine bzw. von Lehrkräften geleitet.

    Gegenstand

    Gegenstand der Förderung sind die Kosten des Betriebs einer Sportarbeitsgemeinschaft.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine.

    Art und Höhe

    Die Förderung besteht in der Gewährung einer Pauschale an den Sportverein zu den Kosten des Betriebs der SAG. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der in ganz Bayern eingerichteten SAG. Zum Schuljahr 2019/2020 hat der Freistaat das Bayerische Kooperationsmodell „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ gestärkt und die SAG-Pauschale als ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für das in den Sportvereinen geleistete ehrenamtliche Engagement erhöht. Die SAG-Pauschale betrug in den zurückliegenden Schuljahren 94,25 € bei 35-38 Schuljahresstunden (1 Std (à 45 Minuten) /Schulwoche) und 188,50 € bei 70-76 Schuljahresstunden (2 Std (à 90 Minuten) /Schulwoche).

    Online-Dienst

    Sport-nach-1 - Antragsverfahren für Sportarbeitsgemeinschaften-Pauschale

    ID: L100042_11825

    Beschreibung

    Die SAG-Pauschale (= Pauschale für Sportarbeitsgemeinschaften) kann ausschließlich im Online-Verfahren bei der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport beantragt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport (LAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

    Postanschrift

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: laspo@las.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34665724203Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9831 5166-0

    Fax: +49 9831 5166-199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vertrag zwischen Schule und Verein für jede neue Sportarbeitsgemeinschaft
    • Folgevertrag für jede weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaft

    Voraussetzungen

    Bis zum 31. Oktober eines Jahres muss ein Vertrag zwischen dem Sportverein und der teilnehmenden Schule über die Einrichtung einer SAG vorgelegt und ein Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale gestellt werden (Ausschlussfrist!).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Nach Abschluss des SAG-Vertrages zwischen Verein und Schule kann die SAG-Pauschale ausschließlich im Online-Verfahren bei der Landesstelle für den Schulsport beantragt werden.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober für das jeweilige Schuljahr gestellt sein (Ausschlussfrist!).

    Bearbeitungsdauer

    ca. acht Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sportarbeitsgemeinschaften sind Schulveranstaltungen. Damit sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine Mitgliedschaft im Sportverein ist nicht erforderlich.

    Im Rahmen des Förderprogramms werden derzeit 81 Sportarten angeboten. Weitere Sportarten können über den jeweiligen Sportfachverband des Bayerischen Landessportverbandes beantragt werden, sofern eine angemessene Anzahl an Kooperationen in dieser Sportart zu erwarten sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Schule am 28.09.2023

    Stichwörter

    Schule und Sportverein, Stützpunktschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English