Sport-nach-1; Beantragung einer Förderung für den Betrieb einer Sportarbeitsgemeinschaft
Der Freistaat Bayern fördert Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts.
Beschreibung
Zweck
Mit der Förderung soll der Betrieb von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts unterstützt und damit für die Schülerinnen und Schüler ein Anreiz zur Ausübung verschiedener Sportarten geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen befördert werden.
Mit dem Förderprogramm, das auch unter dem Namen "Sport nach 1" geführt wird, haben sich das Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband 1991 auf den Weg gemacht, durch die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen Schülerinnen und Schülern am Nachmittag ein den Sportunterricht ergänzendes qualifiziertes sportliches Angebot zu unterbreiten. Dazu schließen Sportvereine einen Vertrag mit einer an einer Kooperation interessierten Schule über die Durchführung einer SAG ab. Die SAG sollte aus mindestens 10 Schülern bestehen. Sie wird von qualifizierten Übungsleitern der Sportvereine bzw. von Lehrkräften geleitet.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung sind die Kosten des Betriebs einer Sportarbeitsgemeinschaft.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine.
Art und Höhe
Die Förderung besteht in der Gewährung einer Pauschale an den Sportverein zu den Kosten des Betriebs der SAG. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der in ganz Bayern eingerichteten SAG. Zum Schuljahr 2019/2020 hat der Freistaat das Bayerische Kooperationsmodell „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ gestärkt und die SAG-Pauschale als ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für das in den Sportvereinen geleistete ehrenamtliche Engagement erhöht. Die SAG-Pauschale betrug in den zurückliegenden Schuljahren 94,25 € bei 35-38 Schuljahresstunden (1 Std (à 45 Minuten) /Schulwoche) und 188,50 € bei 70-76 Schuljahresstunden (2 Std (à 90 Minuten) /Schulwoche).
Online-Dienst
Sport-nach-1 - Antragsverfahren für Sportarbeitsgemeinschaften-Pauschale
Beschreibung
Online erledigen
- Sport-nach-1 - Antragsverfahren für Sportarbeitsgemeinschaften-PauschaleDie SAG-Pauschale (= Pauschale für Sportarbeitsgemeinschaften) kann ausschließlich im Online-Verfahren bei der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport beantragt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport (LAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: laspo@las.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34665724203Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 5166-0
Fax: +49 9831 5166-199
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vertrag zwischen Schule und Verein für jede neue Sportarbeitsgemeinschaft
- Folgevertrag für jede weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaft
Voraussetzungen
Bis zum 31. Oktober eines Jahres muss ein Vertrag zwischen dem Sportverein und der teilnehmenden Schule über die Einrichtung einer SAG vorgelegt und ein Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale gestellt werden (Ausschlussfrist!).
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Nach Abschluss des SAG-Vertrages zwischen Verein und Schule kann die SAG-Pauschale ausschließlich im Online-Verfahren bei der Landesstelle für den Schulsport beantragt werden.
Fristen
Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober für das jeweilige Schuljahr gestellt sein (Ausschlussfrist!).
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sportarbeitsgemeinschaften sind Schulveranstaltungen. Damit sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine Mitgliedschaft im Sportverein ist nicht erforderlich.
Im Rahmen des Förderprogramms werden derzeit 81 Sportarten angeboten. Weitere Sportarten können über den jeweiligen Sportfachverband des Bayerischen Landessportverbandes beantragt werden, sofern eine angemessene Anzahl an Kooperationen in dieser Sportart zu erwarten sind.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Schule am 28.09.2023
Stichwörter
Schule und Sportverein, Stützpunktschule