Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer

    Das Inklusionsamt kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere

    • für technische Arbeitshilfen,
    • zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
    • zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
    • zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
    • für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
    • in besonderen Lebenslagen.

    Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Online-Dienst

    Leistungen an schwerbehinderte Menschen - Online-Antrag

    ID: L100042_76766

    Beschreibung

    Das Inklusionsamt kann Menschen mit Behinderung Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Diese können online beantragt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
    • Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
    • Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Fristen

    Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024

    Stichwörter

    Arbeitsplatzausstattung, Begleitende Hilfe, Behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, Kfz-Hilfe, schwerbehinderte Menschen, Selbstständige Existenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English