Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme

    Gefahrstoffe; Anmeldung zur Prüfung der Sachkunde

    Für die Abgabe bestimmter gefährlicher (z. B. akut toxischer) Stoffe ist eine einschlägige Sachkunde Voraussetzung. Der Sachkundenachweis wird durch das Ablegen der angebotenen Prüfung erbracht. Sie müssen sich für die Prüfung anmelden.

    Beschreibung

    Wer Stoffe oder Gemische abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

    • mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen),
    • dem Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr),
    • dem Signalwort "Gefahr" und einem der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370, H372,
    • dem Gefahrenpiktogramm GHS03 Flamme über einem Kreis oder
    • dem Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241 oder H242 zu kennzeichnen sind oder bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln,

    muss die Sachkunde nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) nachweisen.

    Die Sachkunde wird nachgewiesen durch eine Prüfung beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich.

    Keine Sachkundeprüfung abzulegen brauchen Sie, falls Sie eine der in § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV genannten anderweitigen Qualifikationen erworben haben:

    • Apotheker,
    • Apothekerassistent,
    • Pharmazieingenieur,
    • Pharmazeutisch-technischer Assistent,
    • Drogist (Prüfung ab dem 01.07.1992),
    • staatlich geprüfter Schädlingsbekämpferoder nach früheren Vorschriften eine Prüfung

    oder nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden haben, die der Sachkundeprüfung entspricht.

    Zum Nachweis der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV gibt es je nach Art der Chemikalien, die Sie abgeben wollen, folgende unterschiedliche Prüfungsumfänge:

    • die umfassende Sachkundeprüfung für die Abgabe aller gefährlicher Stoffe und Gemische, die in der Anlage 2 zur ChemVerbotsV genannt sind,
    • die eingeschränkte Sachkundeprüfung für die Abgabe bestimmter Waren z.B. vonSchwimmbadchemikalien, Mal- und Lackierbedarf für den Heimwerker,
    • die eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel,
    • die sonstige eingeschränkte Sachkundeprüfungfür das Inverkehrbringen von höchstens zwei gefährlichen Stoffen oder Gemischen wie z.B. methanolhaltigem Treibstoff für Modellmotoren, selenhaltigen Brünierungsmitteln.

    Die Prüfung besteht aus einem Grundprüfungsteil für alle Prüfungsformen (GFK I) und einem oder zwei Zusatzteilen gemäß den Fragenkomplexen, GFK II und III des gemeinsamen Fragenkataloges der Länder (GFK).

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

    ID: L100042_67673

    Beschreibung

    Sie können die Anmeldung zur Prüfung der Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung online durchführen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Dezernat 4 – Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestütstraße 10

    84028 Landshut

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    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8337279172116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

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    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine Online-Anmeldung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung muss über das Online-Verfahren erfolgen.

    Eine Anmeldebestätigung mit Informationen zu Prüfungsort, Prüfungszeit und weiteren Hinweisen wird an die im Online-Verfahren angegebene E-Mail Adresse gesendet.

    Fristen

    Termine für Prüfungen werden regelmäßig auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").

    Kosten

    • umfassende Sachkundeprüfung: 125,00 EUR
    • eingschränkte Sachkundeprüfung: 85,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Stichwörter

    Sachkundeprüfung

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