Bio- und Gentechnologie, LifeScience; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert Kooperationsvorhaben im Bereich LifeScience, Schwerpunkt Bio- und Gentechnologie, sofern diese der industrieller Forschung bzw. der experimenteller Entwicklung zuordenbar sind.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung soll Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der modernen Bio- und Gentechnik ermöglichen und die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der modernen Bio- und Gentechnik in neue Produkte, neue Verfahren, neue Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen ermöglichen oder beschleunigen.

    Gegenstand

    Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

    • Erforschung und Entwicklung von Bioprozesstechnologien,
    • Erforschung und Entwicklung von biotechnologischen Produktionsprozessen, u. a. für Biokraftstoffe oder Grundstoffe für die chemische Industrie,
    • Erforschung und Entwicklung von technischen Enzymen und Biokatalysatoren sowie neuer Biomaterialien,
    • Erforschung und Entwicklung von Wirkmechanismen,
    • Erforschung und Entwicklung von Wirkstoffen, Impfstoffen und Diagnostika,
    • Erforschung und Entwicklung von Technologieplattformen, insbesondere in den genannten Schwerpunkten.

    Priorität erhalten solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in eine wachstumsorientierte Unternehmensstrategie eingebettet sind.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind

    • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern,
    • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.

    Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FuEuI-) Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können

    • Personalkosten (Pauschalen),
    • Kosten für Instrumente und Ausrüstung,
    • Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden,
    • sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.
    Art und Umfang

    Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

    Die Beihilfeintensität beträgt

    • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der industriellen Forschung,
    • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der experimentellen Entwicklung.

    Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt; die Beihilfehöchstintensität für das Verbundvorhaben beträgt 50 Prozent. Zusätzlich können bei Erfülling der Voraussetzungen nach Art. 25 Abs. 6 Bst. b AGVO für gewerbliche Projektpartner bis zu 15 Prozentpunkte gewährt werden.

    Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.

    Online-Dienst

    Elektronische Antragstellung (ELAN)

    ID: L100042_9425

    Beschreibung

    Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Zugangsdaten stellt der Projektträger Bayern zur Verfügung.

    Online erledigen

    • Elektronische Antragstellung (ELAN)
      Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Zugangsdaten stellt der Projektträger Bayern zur Verfügung.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich Bioökonomie (Bio) - Fachbereich Industrielle Bioökonomie

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Johnen-Straße

    52428 Jülich

    Postanschrift

    52425 Jülich

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5871953223340Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 2461 61-3067

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Projektskizzen und Projektbeschreibung

      In der ersten Stufe müssen Projektskizzen (gemäß dem Förderaufruf) an den Projektträger vollständig und fristgerecht übermittelt werden. Nach vergleichender Projektauswahl muss für ausgewählte Vorhaben je Verbundteilnehmer ein Antrag inkl. ausführlicher Projektbeschreibung einschließlich Verwertungsplan und Finanzierungsnachweis eingereicht werden. Nicht ausgewählte Vorhaben werden nicht weiter berücksichtigt.

    Voraussetzungen

    • Die Durchführung des Vorhabens muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
    • Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
    • Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
    • Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden oder wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.
    • Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
    • Antragsteller bzw. Projektbeteiligte müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
    • Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) möglich.
    • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c) in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO werden nicht gefördert. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für dessen gesetzlichen Vertreter, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabenordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
    • Einem Unternehmen, das einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, darf eine Beihilfe nach diesen Fördergrundsätzen nicht gewährt werden.
    • Die Veröffentlichung der Bewilligung von Vorhaben erfolgt nach Maßgabe von Art. 9 Abs. 1 Buchst. c) AGVO in Verbindung mit Anhang III AGVO.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger zu richten.
    • Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bereitgestellt (siehe unter „Online-Verfahren“).
    • Der Projektträger übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Skizzen und Anträge, gibt, ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab und führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung der Zahlungsanforderungen, die Prüfung der Zwischenberichte, des Verwendungsnachweises und der Verwertungsberichte sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Antragstellern durch. Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Förderung bei den Antragstellern einzuholen. Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
    • Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die Bewilligungsbehörde erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. Die Mittelabrufe sowie der Verwendungsnachweis sind dem Projektträger vorzulegen, der diese an die Bewilligungsbehörde weiterleitet.
    • Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zusätzlich zu prüfen.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es werden Förderaufrufe ausgelobt.
    • Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
    • Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 19.06.2024

    Stichwörter

    BayBIO, Bayerisches Forschungsprogramm „Bio- und Gentechnologie“, Biotechnologie, Innovation, Technologieförderung, Verbundforschung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English