Vereinsregister Einsicht gewähren

    Vereinsregister; Einsicht

    Das Vereinsregister ist öffentlich. Die Einsicht in das vom Registergericht geführte Vereinsregister und der eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet.

    Beschreibung

    Das Vereinsregister und die von den Vereinen eingereichten Schriftstücke kann jedermann einsehen. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden. Dadurch können sich auch Nichtmitglieder über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e. V.) informieren. 

    Die Führung des Vereinsregisters ist in Bayern bei denjenigen Amtsgerichten konzentriert, die auch für die Führung des Handelsregisters zuständig sind. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht - Registergericht, in dessen Bezirk der eingetragene Verein seinen Sitz hat. Dies sind folgende Gerichte:

    • Amtsgericht Amberg (für die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf)
    • Amtsgericht Ansbach (für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i.Bay.)
    • Amtsgericht Aschaffenburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg a.Main)
    • Amtsgericht Augsburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d.Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen)
    • Amtsgericht Bamberg (für die Amtsgerichtsbezirke Bamberg, Forchheim und Haßfurt)
    • Amtsgericht Bayreuth (für die Amtsgerichtsbezirke Bayreuth und Kulmbach)
    • Amtsgericht Coburg (für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels)
    • Amtsgericht Deggendorf (für die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach)
    • Amtsgericht Fürth (für die Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Fürth und Neustadt a.d.Aisch)
    • Amtsgericht Hof (für die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel)
    • Amtsgericht Ingolstadt (für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau und Pfaffenhofen a.d.Ilm)
    • Amtsgericht Kempten/Allgäu (für die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten/Allgäu, Lindau/Bodensee und Sonthofen)
    • Amtsgericht Landshut (für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Landau a.d.Isar und Landshut)
    • Amtsgericht Memmingen (für die Amtsgerichtsbezirke Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm)
    • Amtsgericht München (für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. OB, Wolfratshausen und München)
    • Amtsgericht Nürnberg (für die Amtsgerichtsbezirke Hersbruck, Neumarkt i.d.Opf., Nürnberg und Schwabach)
    • Amtsgericht Passau (für die Amtsgerichtsbezirke Freyung und Passau)
    • Amtsgericht Regensburg (für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim und Regensburg)
    • Amtsgericht Schweinfurt (für die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d.Saale und Schweinfurt)
    • Amtsgericht Straubing (für den Amtsgerichtsbezirk Straubing)
    • Amtsgericht Traunstein (für die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Laufen, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein)
    • Amtsgericht Weiden i.d.OPf. (für die Amtsgerichtsbezirke Tirschenreuth und Weiden i.d.OPf.)
    • Amtsgericht Würzburg (für die Amtsgerichtsbezirke Gemünden a.Main, Kitzingen und Würzburg)

    Das Register und die zum Register eingereichten Schriftstücke können während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden. 

    Daneben können die in ganz Bayern elektronisch geführten Vereinsregister auch über das Gemeinsame Registerportal der Länder online eingesehen werden. Weitere Informationen zur online-Registereinsicht erhalten Sie unter "Online-Verfahren". Über das Registerportal erfolgen auch bundesweit die Bekanntmachungen der Registergerichte.

    Nähere Informationen zum rechtsfähigen Verein finden Sie in den Broschüren "Der eingetragene Verein" und "Vereinsrecht – Rund um den eingetragenen Verein (e. V.)" (siehe "Weiterführende Links"), die Sie kostenlos herunterladen können.

    Online-Dienst

    Registerportal der Länder - Auskunft aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister

    ID: L100042_2273

    Beschreibung

    Im Gemeinsamen Registerportal der Länder stehen die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister aller Bundesländer zur Online-Registereinsicht zur Verfügung. Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Firmen finden. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hof (AG HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    95030 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 1149

    95010 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Öffnungszeiten des Bürgerservice Justiz

    Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

    sowie nach telefonischer Absprache unter der Telefonnummer: 09281 / 600-421

     

    Für Eilsachen (Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen, Kontoschutzanträge etc.) besteht darüber hinaus auch noch die Möglichkeit der Terminsabsprache.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-ho.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=83888185151Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83888185151Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 600-0

    Fax: +49 9281 600-372

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Einsicht in das Vereinsregister beim Registergericht ist kostenfrei.

    Auf Ihren Wunsch erteilt Ihnen das Registergericht Abschriften aus dem Vereinsregister. Die Abschriften werden auf Verlangen beglaubigt. Für die Erteilung von Abschriften aus dem Vereinsregister wird eine Gebühr von 10,00 EUR (bei beglaubigten Abschriften: 20,00 EUR) erhoben.

    Die Online-Einsichtnahme und der Abruf von Daten sind ebenfalls kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 29.10.2024

    Stichwörter

    Online-Einsicht, RegisWeb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English