Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Beschreibung
Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Den Digitalbonus gibt es in folgenden Varianten:
- Digitalbonus Standard
- Digitalbonus Plus
Einen Antrag stellen können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen.
Ansprechpartner für Fragen rund um den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Online-Dienste
Antrag auf Digitalbonus
Beschreibung
Unternehmen können den Digitalbonus online beantragen.
Online erledigen
- Antrag auf Digitalbonus
Unternehmen können den Digitalbonus online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag (Förderprogramm Digitalbonus.Bayern)
Beschreibung
Sie können den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag für das Förderprogramm Digitalbonus online übermitteln.
Online erledigen
- Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag (Förderprogramm Digitalbonus.Bayern)
Sie können den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag für das Förderprogramm Digitalbonus online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5494646331283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung
24-7305/159/1
Weitere Informationen
- Kontaktdaten der Ansprechpartner der Regierungen
- Onlineportal zum DigitalbonusInformationen über Ihren Ansprechpartner bei der Regierung, zum Verfahren sowie das Online-Antragsformular
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 22.07.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 05.07.2024
Stichwörter
Digitalisierung