Digitalbonus Bewilligung

    Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung

    Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

    Beschreibung

    Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

    Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die

    • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
    • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

    Den Digitalbonus gibt es in folgenden Varianten:

    • Digitalbonus Standard
    • Digitalbonus Plus

    Einen Antrag stellen können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen.

    Ansprechpartner für Fragen rund um den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5879961567322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 20.06.2024

    Stichwörter

    Digitalisierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English