Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

    Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

    Beschreibung

    Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei

    • öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
    • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
    • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht

    wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

    Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

      Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".

      Hinweise für Neumarkt i.d.OPf.: Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

      Eltern und Antragsteller haben die Möglichkeit, die Fahrkarte für die Beförderung Ihres Kindes zur Schule bequem von zu Hause aus zu beantragen. Das Ausfüllen des entsprechenden Formulars in der Schule entfällt daher.

      Online-Dienst

      Schulantrag und Beförderungsantrag

      ID: L100042_26580.-61352

      Beschreibung

      Für Eltern und Antragsteller besteht die Möglichkeit, die Fahrkarte für die Beförderung des Kindes zur Schule bequem von zu Hause aus zu beantragen. Das Ausfüllen des entsprechenden Formulars in der Schule entfällt daher.

      Online erledigen

      • Schulantrag und Beförderungsantrag
        Für Eltern und Antragsteller besteht die Möglichkeit, die Fahrkarte für die Beförderung des Kindes zur Schule bequem von zu Hause aus zu beantragen. Das Ausfüllen des entsprechenden Formulars in der Schule entfällt daher.

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

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      Ansprechpartner

      Markt Hohenfels

      Adresse

      Hausanschrift

      Pfarrer-Ertl-Platz 3

      92366 Hohenfels

      Postanschrift

      Pfarrer-Ertl-Platz 3

      92366 Hohenfels

      Kontakt

      E-Mail: info@markt-hohenfels.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09441695593Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 9472 9401-0

      Fax: +49 9472 9401-94

      Internet

      Sprachversion

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      Sprachbezeichnung nativ: English

      Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 22 Schülerbeförderung (LRA NM)

      Adresse

      Hausanschrift

      Nürnberger Straße 1

      92318 Neumarkt i.d.OPf.

      Postfachadresse

      Postfach 1405

      92304 Neumarkt i.d.OPf.

      Öffnungszeiten

      Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

      Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

      Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

      Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


      Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:

      Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!

       

      Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
      Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
      Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
      Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
      Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
      Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr


      und nach Vereinbarung

      Kontakt

      E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de

      De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/241305044610Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 9181 470-0

      Fax: +49 9181 470-1320

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

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      Englisch

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      Sprachbezeichnung nativ: English

      Voraussetzungen

      Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für

      • Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und
      • für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist.

      Ausnahme:

      • Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
      • Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule oder die Schule, der die Schülerinnen/Schüler zugewiesen sind oder die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Aufgabenträger arbeiten untereinander und mit den Schulen zusammen. Die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger sind angemessen zu berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit nach Maßgabe der Schulordnung im Benehmen mit dem Aufgabenträger fest.

      Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs. Andere Verkehrsmittel, z. B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen, sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Der Aufgabenträger kann seine Beförderungspflicht im Einzelfall dadurch erfüllen, daß er für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung anbietet.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 10.07.2024

      Hinweise für Neumarkt i.d.OPf.: Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

      Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 31.07.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English