Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

    Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

    Beschreibung

    Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei

    • öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
    • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
    • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht

    wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

    Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

      Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".

      Hinweise für Freyung-Grafenau: Ergänzung: Landratsamt Freyung-Grafenau

      Online-Dienste

      ÖPNV - Beförderungsantrag (Kostenfreiheit des Schulwegs)

      ID: L100042_75831.-129070

      Beschreibung

      Sie können den Beförderungsantrag (Kostenfreiheit des Schulwegs) online übermitteln.

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      Schülerbeförderung - Schulantrag und Beförderungsantrag online

      ID: L100042_129317.-129070

      Beschreibung

      Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Schulantrag mit Beförderungsantrag stellen.

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      Ansprechpartner

      Stadt Freyung - Allgemeine Verwaltung (Standort 1)

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Markt 2

      94078 Freyung

      Postanschrift

      Am Markt 2

      94078 Freyung

      Kontakt

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/981400591945Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 8551 588-150

      Sprachversion

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      Stadt Freyung - Allgemeine Verwaltung (Standort 2)

      Adresse

      Hausanschrift

      Rathausplatz 1

      94078 Freyung

      Postanschrift

      Rathausplatz 1

      94078 Freyung

      Kontakt

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/981400591945Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 8551 588-0

      Fax: +49 8551 588-280

      Sprachversion

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      Landratsamt Freyung-Grafenau - Finanzverwaltung, ÖPNV und Schülerbeförderung (LRA FRG)

      Adresse

      Hausanschrift

      Wolfkerstr. 3

      94078 Freyung

      Postfachadresse

      Postfach 1311

      94075 Freyung

      Kontakt

      E-Mail: poststelle@landkreis-frg.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/959843553977Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 8551 57-0

      Fax: +49 8551 57-4506

      Internet

      Sprachversion

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      Voraussetzungen

      Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für

      • Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und
      • für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist.

      Ausnahme:

      • Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
      • Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule oder die Schule, der die Schülerinnen/Schüler zugewiesen sind oder die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Aufgabenträger arbeiten untereinander und mit den Schulen zusammen. Die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger sind angemessen zu berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit nach Maßgabe der Schulordnung im Benehmen mit dem Aufgabenträger fest.

      Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs. Andere Verkehrsmittel, z. B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen, sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Der Aufgabenträger kann seine Beförderungspflicht im Einzelfall dadurch erfüllen, daß er für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung anbietet.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 10.07.2024

      Hinweise für Freyung-Grafenau: Ergänzung: Landratsamt Freyung-Grafenau

      Fachlich freigegeben durch Landratsamt Freyung-Grafenau am 05.03.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English