Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Ausnahmen von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und von den Verboten oder den Beschränkungen, die durch Beschilderung oder Markierung erlassen sind, erteilen.
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Online-Dienste
Antrag auf personalisierten Zufahrtskontrollbeleg für die Wiesn (Oktoberfest)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf personalisierten Zufahrtskontrollbeleg für die Wiesn (Oktoberfest)Sie sind Beschicker*in oder Lieferant*in und benötigen einen Zufahrtskontrollbeleg für das Festgelände Theresienwiese? Dann können Sie diesen hier online beantragen.
Vertrauensniveau
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Online-Haltverbot beim Mobilitätsreferat beantragen
Beschreibung
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot online beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone benötigen, beispielsweise für Umzüge, Filmaufnahmen, Baustellenbelieferung oder ähnliche Anlässe.
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- Online-Haltverbot beim Mobilitätsreferat beantragen
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot online beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone benötigen, beispielsweise für Umzüge, Filmaufnahmen, Baustellenbelieferung oder ähnliche Anlässe.
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Parkausweis: Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Anlieger und Freiberufler beantragen
Beschreibung
Wer in einem Parklizenzgebiet mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Anlieger und Freiberufler online beantragen.
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- Parkausweis: Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Anlieger und Freiberufler beantragen
Wer in einem Parklizenzgebiet mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Anlieger und Freiberufler online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt München
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80313 München
Kontakt
E-Mail: rathaus@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88887100385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Fax: +49 89 233-26458
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anregung mit Darstellung der besonderen dringenden Ausnahmesituation und ihrer qualifizierten Interessen
Nachweise dazu abhängig vom Einzelfall.
Voraussetzungen
Die Straßenverkehrsbehörden dürfen eine Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen im Einzelfall oder allgemein für bestimmte Antragsteller (gemeint sind hier z. B. Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, Bewohner, Handwerker oder im sozialen Dienst Tätige) und nur befristet erteilen.
Sie sind gehalten, an den Nachweis der besonderen Ausnahmesituation und der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Dies ist von der Straßenverkehrsbehörde erforderlichenfalls durch zusätzliche Auflagen und Bedingungen zu gewährleisten. Auch Einbußen der Flüssigkeit des Verkehrs sind erforderlichenfalls durch solche Auflagen und Bedingungen möglichst zu verhindern.
Die Straßenverkehrsbehörde soll dazu ein Anhörverfahren durchführen. Dabei werden betroffene Behörden gehört. Als Bürger haben Sie allerdings keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung. Sie können aber von der Straßenverkehrsbehörde eine pflichtgemäße Ermessensausübung verlangen. Die von Ihnen geltend gemachte Ausnahmesituation ist von der Straßenverkehrsbehörde mit den öffentlichen Belangen und den Belangen Dritter abzuwägen.
Auskünfte erteilen die Straßenverkehrsbehörden bei den Landratsämtern, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Kosten
Die Gebühr für die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung beträgt je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person 10,20 bis 767,00 €. Bei mehreren Fahrzeugen/Personen bzw. gleichartigen Fällen kann eine verminderte Gesamtgebühr berechnet werden. Abweichende Gebührenregelungen gelten für Ausnahmegenehmigungen im Bereich des Großraum- und Schwerverkehrs.
Hinzu kommen evtl. Kosten für Auslagen der Behörden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 26.09.2024
Stichwörter
allgemeine Verkehrsregeln, Ausnahmegenehmigung, Behinderung, Beschilderungen, Halteverbotszone einrichten, Haltverbot beantragen, Markierungen, Verkehrsregelungen, Verkehrssicherheit