Einwohnerantrag AnmeldungOnline erledigen

    Bürgerantrag; Einreichung

    Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Beschreibung

    Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Online-Dienst

    Bürgerantrag

    ID: L100042_192071.-157256

    Beschreibung

    Sie können die Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Gemeindeorgan online beantragen.

    Online erledigen

    • Bürgerantrag
      Sie können die Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Gemeindeorgan online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Würzburg (LRA WÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 15

    97074 Würzburg

    Postanschrift

    97067 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-wue.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06775747438Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 8003-0

    Fax: +49 931 8003-5690

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Leinach

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 23

    97274 Leinach

    Postanschrift

    Rathausstr. 23

    97274 Leinach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Sprechstunde des 1. Bürgermeisters: Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@leinach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65663757627Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9364 8136-0

    Fax: +49 9364 8136-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Waldbüttelbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 3

    97297 Waldbüttelbrunn

    Postanschrift

    Lindenstr. 3

    97297 Waldbüttelbrunn

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@waldbuettelbrunn.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33552054755Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33552054755Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 49704-0

    Fax: +49 931 49704-97

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    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

    Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend.

    Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage (herrschende Meinung)

    Fristen

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2023

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Einwohnerantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English