Bürgerantrag; Einreichung
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Beschreibung
Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Hinweise für Sonstiges (095770148000): Ergänzung: Gemeinde Langenaltheim
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Bürgerantrag
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- BürgerantragHier können Sie einen Bürgerantrag stellen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (LRA WUG)
Adresse
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91780 Weißenburg i.Bay.
Kontakt
E-Mail: Poststelle.Lra@Landkreis-wug.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=22220200436Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 9141 902-0
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Internet
Gemeinde Langenaltheim
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Postanschrift
Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Passamt auch nach Vereinbarung
Rentenanträge nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@langenaltheim.de
De-Mail: info@gemeinde-langenaltheim.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=29441555623Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29441555623Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9145 8330-0
Fax: +49 9145 8330-30
Internet
Voraussetzungen
Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend.
Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.
Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.
Bearbeitungsdauer
Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.
Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Sonstiges (095770148000): Ergänzung: Gemeinde Langenaltheim
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Langenaltheim am 30.10.2024
Stichwörter
Bürgerbeteiligung, Einwohnerantrag