Einwohnerantrag Anmeldung

    Bürgerantrag; Einreichung

    Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Beschreibung

    Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Hinweise für Sonstiges (094720197000): Ergänzung: Stadt Waischenfeld

    Online-Dienst

    Bürgerantrag

    ID: L100042_191648.-157255

    Beschreibung

    Sie können die Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Gemeindeorgan online beantragen.

    Online erledigen

    • Bürgerantrag
      Sie können die Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Gemeindeorgan online beantragen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bayreuth (LRA BT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markgrafenallee 5

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-bt.bayern.de

    Sonstiges: https://xima.landkreis-bayreuth.de/frontend-server/form/alias/1/Kontaktformular/Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12998159397Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 728-0

    Fax: +49 921 728-880

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Waischenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    91344 Waischenfeld

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    91344 Waischenfeld

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@waischenfeld.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=38108861485Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38108861485Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9202 9601-0

    Fax: +49 9202 9601-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

    Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend.

    Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage (herrschende Meinung)

    Fristen

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (094720197000): Ergänzung: Stadt Waischenfeld

    Fachlich freigegeben durch Stadt Waischenfeld am 08.02.2025

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Einwohnerantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English