Einwohnerantrag Anmeldung

    Bürgerantrag; Einreichung

    Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Beschreibung

    Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Hinweise für Sonstiges (094710159000): Ergänzung: Gemeinde Memmelsdorf

    Online-Dienst

    Bürgerantrag

    ID: L100042_185666.-157200

    Beschreibung

    Sie können die Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Gemeindeorgan online beantragen.

    Online erledigen

    • Bürgerantrag
      Sie können die Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Gemeindeorgan online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bamberg (LRA BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 23

    96052 Bamberg

    Postanschrift

    96045 Bamberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ba.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=62664828396Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62664828396Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 85-0

    Fax: +49 951 85-125

    Internet

    Sprachversion

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    Gemeinde Memmelsdorf - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    96117 Memmelsdorf

    Postfachadresse

    Postfach 1241

    96115 Memmelsdorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@memmelsdorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/901846059923Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

    Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend.

    Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage (herrschende Meinung)

    Fristen

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (094710159000): Ergänzung: Gemeinde Memmelsdorf

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Memmelsdorf am 03.11.2024

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Einwohnerantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English