Einwohnerantrag Anmeldung

    Bürgerantrag; Einreichung

    Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Beschreibung

    Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Hinweise für Reichertsheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim

    Online-Dienst

    Bürgerantrag

    ID: L100042_49480.-82034

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Bürgerantrag stellen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn (LRA MÜ)

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    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

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    E-Mail: poststelle@lra-mue.de

    De-Mail: lra-mue@by.de-mail.de

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    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

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    Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim - Geschäftsleitung/Bauamt

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    Hausanschrift

    Bräustr. 11

    84437 Reichertsheim

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    Bräustr. 11

    84437 Reichertsheim

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: geschaeftsleitung@reichertsheim.de

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    Telefon Festnetz: +49 8073 9192-0

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    Voraussetzungen

    Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

    Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend.

    Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage (herrschende Meinung)

    Fristen

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Hinweise für Reichertsheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim am 30.10.2024

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Einwohnerantrag

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English