Einwohnerantrag Anmeldung

    Bürgerantrag; Einreichung

    Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Beschreibung

    Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

    Hinweise für Sonstiges (091740147000): Ergänzung: Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

    Online-Dienst

    Bürgerantrag

    ID: L100042_196901.-169174

    Beschreibung

    Sie können die Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Gemeindeorgan online beantragen.

    Online erledigen

    • Bürgerantrag
      Sie können die Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Gemeindeorgan online beantragen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Dachau (LRA DAH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weiherweg 16

    85221 Dachau

    Postanschrift

    Weiherweg 16

    85221 Dachau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-dah.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64664814399Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64664814399Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8131 74-0

    Fax: +49 8131 7411-710

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrobenhausener Str. 9

    86567 Hilgertshausen-Tandern

    Postanschrift

    Schrobenhausener Str. 9

    86567 Hilgertshausen-Tandern

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@hi-ta.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73886155589Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73886155589Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8250 9988-0

    Fax: +49 8250 9988-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

    Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend.

    Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage (herrschende Meinung)

    Fristen

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

    Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan, auf Kreisebene das Kreisorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (091740147000): Ergänzung: Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Hilgertshausen-Tandern am 28.09.2024

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Einwohnerantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English