Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.

    Beschreibung

    Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.

    Hinweise für Hesselberg (VGem): Ergänzung: Landratsamt Ansbach

    Online-Dienst

    Online-Auskunft für Bauherren

    ID: L100042_68474.-95673

    Beschreibung

    Bauanträge und Anträge auf Vorbescheide, die ab dem 01. Januar 2022 im Landratsamt Ansbach eingehen, können auf elektronischem Wege digital über den aktuellen Bearbeitungsstand des jeweiligen Bauverfahrens eingesehen werden. Bauherren haben damit die Möglichkeit, sich unabhängig von den Öffnungszeiten des Landratsamtes bequem von zu Hause aus tagesaktuell zu informieren. Auf der digitalen Auskunftsplattform stellen wir Ihnen dar, inwieweit Ihre vorgelegten Unterlagen vollständig sind, welche Träger öffentlicher Belange zu welchem Zeitpunkt beteiligt wurden und ob bereits eine Stellungnahme von den Trägern öffentlicher Belange zurückgekommen ist, beziehungsweise welche noch ausstehen. Im Rahmen der Eingangsbestätigung für das jeweilige Bauverfahren erhalten die Bauherren per Post eine Kennung, mit der sie sich bei der Online Bauherren-Auskunft anmelden können.

    Online erledigen

    • Online-Auskunft für Bauherren
      Bauanträge und Anträge auf Vorbescheide, die ab dem 01. Januar 2022 im Landratsamt Ansbach eingehen, können auf elektronischem Wege digital über den aktuellen Bearbeitungsstand des jeweiligen Bauverfahrens eingesehen werden. Bauherren haben damit die Möglichkeit, sich unabhängig von den Öffnungszeiten des Landratsamtes bequem von zu Hause aus tagesaktuell zu informieren. Auf der digitalen Auskunftsplattform stellen wir Ihnen dar, inwieweit Ihre vorgelegten Unterlagen vollständig sind, welche Träger öffentlicher Belange zu welchem Zeitpunkt beteiligt wurden und ob bereits eine Stellungnahme von den Trägern öffentlicher Belange zurückgekommen ist, beziehungsweise welche noch ausstehen. Im Rahmen der Eingangsbestätigung für das jeweilige Bauverfahren erhalten die Bauherren per Post eine Kennung, mit der sie sich bei der Online Bauherren-Auskunft anmelden können.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 41 - Bauamt (LRA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Crailsheimstraße 1

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 1502

    91506 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: bauverwaltung@landratsamt-ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/159102064195Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 468-4100

    Fax: +49 981 468-4019

    Internet

    Sprachversion

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Hesselberg (VGem): Ergänzung: Landratsamt Ansbach

    • Anleitung zur Online-Auskunft für Bauherren
      Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin nur die ausgehenden Schreiben und Bescheide des Bauamtes maßgeblich und rechtlich bindend sind. Die Auskunft dient vorrangig als Informationsquelle zum aktuellen Sachstand des Bauverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024

    Hinweise für Hesselberg (VGem): Ergänzung: Landratsamt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Ansbach am 27.09.2024

    Stichwörter

    Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English