Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Hinweise für Sonstiges (095710139000): Ergänzung: Landratsamt Ansbach
Online-Dienst
Online-Auskunft für Bauherren
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Auskunft für BauherrenBauanträge und Anträge auf Vorbescheide, die ab dem 01. Januar 2022 im Landratsamt Ansbach eingehen, können auf elektronischem Wege digital über den aktuellen Bearbeitungsstand des jeweiligen Bauverfahrens eingesehen werden. Bauherren haben damit die Möglichkeit, sich unabhängig von den Öffnungszeiten des Landratsamtes bequem von zu Hause aus tagesaktuell zu informieren. Auf der digitalen Auskunftsplattform stellen wir Ihnen dar, inwieweit Ihre vorgelegten Unterlagen vollständig sind, welche Träger öffentlicher Belange zu welchem Zeitpunkt beteiligt wurden und ob bereits eine Stellungnahme von den Trägern öffentlicher Belange zurückgekommen ist, beziehungsweise welche noch ausstehen. Im Rahmen der Eingangsbestätigung für das jeweilige Bauverfahren erhalten die Bauherren per Post eine Kennung, mit der sie sich bei der Online Bauherren-Auskunft anmelden können.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 41 - Bauamt (LRA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@landratsamt-ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/159102064195Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 468-4100
Fax: +49 981 468-4019
Internet
Weitere Informationen
Hinweise für Sonstiges (095710139000): Ergänzung: Landratsamt Ansbach
- Anleitung zur Online-Auskunft für BauherrenEs wird darauf hingewiesen, dass weiterhin nur die ausgehenden Schreiben und Bescheide des Bauamtes maßgeblich und rechtlich bindend sind. Die Auskunft dient vorrangig als Informationsquelle zum aktuellen Sachstand des Bauverfahrens.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Hinweise für Sonstiges (095710139000): Ergänzung: Landratsamt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Ansbach am 27.09.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau