Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Hinweise für Sonstiges (092710111000): Ergänzung: Landratsamt Deggendorf
Online-Dienst
Bauauskunft online
Beschreibung
Hier können Sie sich als Bürger online zu Ihr Baugenehmigungsverfahren informieren. Die Sachstandsauskunft für Baugenehmigungsverfahren (Bauauskunft online) ermöglicht einen ständigen Zugriff auf die Verfahrensdaten. Für eine erfolgreiche Anmeldung bekommen Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zum jeweiligen Aktenzeichen eine PIN. Diese PIN wird von unserem Bauamt mit der Briefpost für alle neu eingehenden Anträge (Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf Vorbescheid) versandt.
Online erledigen
- Bauauskunft online
Hier können Sie sich als Bürger online zu Ihr Baugenehmigungsverfahren informieren. Die Sachstandsauskunft für Baugenehmigungsverfahren (Bauauskunft online) ermöglicht einen ständigen Zugriff auf die Verfahrensdaten. Für eine erfolgreiche Anmeldung bekommen Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zum jeweiligen Aktenzeichen eine PIN. Diese PIN wird von unserem Bauamt mit der Briefpost für alle neu eingehenden Anträge (Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf Vorbescheid) versandt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Deggendorf - Bautechnik (LRA DEG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1555
94455 Deggendorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/389844043967Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 991 3100-0
Fax: +49 991 3100-41250
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Hinweise für Sonstiges (092710111000): Ergänzung: Landratsamt Deggendorf
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Deggendorf am 26.09.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau