Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Online-Dienste
Antrag auf Genehmigung / Negativbescheinigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung / Negativbescheinigung nach dem GrundstücksverkehrsgesetzÜber dieses Formular können Notare/innen online einen Antrag auf Genehmigung / Negativbescheinigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz beim Kreisbauamt Rosenheim stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online Auskunft Bauabteilung
Beschreibung
Online erledigen
- Online Auskunft BauabteilungOnline Auskunft Bauabteilung
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 31 - Kreisbauamt (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5302141167414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-01
Fax: +49 8031 392-9001
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rosenheim am 21.05.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau