Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Beschreibung
Weiterhin überwachen die Kreisverwaltungsbehörden z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel.
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Online-Dienst
Tiere Nürnberg - Tierarzneimittel Anzeige Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel
Beschreibung
Online erledigen
- Tiere Nürnberg - Tierarzneimittel Anzeige Abgabe freiverkäuflicher ArzneimittelDie Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel für Tiere z. B. durch Einzelhändler oder Tierheilpraktiker muss vor Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt angezeigt werden.
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Ansprechpartner
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90403 Nürnberg
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.02.2024
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 20.02.2024
Stichwörter
Tierarzneimittel