Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden sind für die Entgegennahme der Anmeldung von Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen zuständig. Sie untersuchen die Herkunftsbestände von Ausstellungstieren, stellen Gesundheitszeugnisse aus und überwachen die Tierschauen (artgerechte Unterbringung, Sachkunde, Gesundheitsbescheinigungen).
Bei Tierzuchtschauen, Tierbewertungsschauen und Tiersportveranstaltungen, die nach Vorgaben der Tierzuchtgesetzgebung von anerkannten Zuchtorganisationen oder nach vergleichbaren Kriterien von anderen Zuchtverbänden durchgeführt werden, steht in der Regel der Aspekt der Ausstellung, des Wettbewerbs oder der Leistungsprüfung im Vordergrund. Der Verkauf bzw. Tausch von Tieren beschränkt sich dabei auf einzelne Tiere, die auf der Veranstaltung ausgestellt, bewertet bzw. zu Sportzwecken eingesetzt wurden. Sofern bei Tierschauen bzw. Tiersportveranstaltungen der Verkauf oder Tausch von Tieren über Einzelfälle hinausgeht und dies keine Veranstaltungen tierzuchtrechtlich anerkannter Zuchtorganisationen sind, kann dieser Teil der Veranstaltung eine erlaubnispflichtige Tierbörse darstellen.
Tierbörsen sind Veranstaltungen, auf denen Tiere zum Kauf oder Tausch angeboten werden. Sie bedürfen zusätzlich einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde (siehe unter "Tierschutzrechtliche Erlaubnisse" unter "Verwandte Themen"). Der Verantwortliche benötigt einen Sachkundenachweis. Anbieter, die gewerbsmäßig handeln, unterfallen, auch wenn sie an einer Tierbörse teilnehmen, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes (TierSchG).
In der Regel müssen Sie den Antrag auf Genehmigung einer Tierausstellung persönlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.
Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angabe zu den ausgestellten bzw. angebotenen Tieren und Tierarten
Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder ggf. der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden i.d.R. per Post zugestellt.
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Online-Dienste
Tiere Nürnberg - Tierausstellung als Veranstalter anzeigen
Beschreibung
Online erledigen
- Tiere Nürnberg - Tierausstellung als Veranstalter anzeigenAls Veranstalter können Sie eine Tierausstellung digital anzeigen. Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren sind anzeigepflichtig und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung. Sie müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Tiere Nürnberg - Tiermarkt als Veranstalter anzeigen
Beschreibung
Online erledigen
- Tiere Nürnberg - Tiermarkt als Veranstalter anzeigenAls Veranstalter können Sie einen Tiermarkt digital anzeigen. Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren sind anzeigepflichtig und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung. Sie müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Nürnberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 231-0
Fax: +49 911 231-4144
Internet
Voraussetzungen
Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen. Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 21.08.2024
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 18.09.2024
Stichwörter
Antrag auf Tierausstellungserlaubnis, Tierausstellungen, Tierausstellungsgenehmigung, Tierveranstaltung, Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen