Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme

    Die Staatliche Fischerprüfung wird vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft online angeboten. Die Teilnehmer können diese landesweit zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ablegen.

    Beschreibung

    Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die Registrierung zur Online-Prüfung, die Einzahlung der Prüfungsgebühr sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

    Die Anmeldung erfolgt online über unten "Online-Verfahren" genannten Link. Bei Schwierigkeiten mit der Anmeldung ist Ihnen Ihr Kursleiter oder der Landesfischereiverband Bayern e. V. (Tel.: 089/6427-2650) gerne behilflich. Eine schriftliche Anmeldung senden Sie an den Landesfischereiverband Bayern e. V. , Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim.

    Nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung, dem Ausbildungsplan, sowie den Anbietern von Vorbereitungslehrgängen finden Sie unter "Weiterführende Links".  

    Online-Dienst

    Fischerprüfung - Online-Anmeldung zur Staatlichen Fischerprüfung

    ID: L100042_45

    Beschreibung

    Die Fischerprüfung wird unter der Federführung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Institut für Fischerei) jährlich von ca. 10.000 Bürgern abgelegt. Die Anmeldung zur Staatlichen Fischerprüfung und das Verfahren zur Zahlung der Prüfungsgebühr sind landeseinheitlich festgelegt und erfolgen überwiegend per Internet.

    Online erledigen

    • Fischerprüfung - Online-Anmeldung zur Staatlichen Fischerprüfung
      Die Fischerprüfung wird unter der Federführung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Institut für Fischerei) jährlich von ca. 10.000 Bürgern abgelegt. Die Anmeldung zur Staatlichen Fischerprüfung und das Verfahren zur Zahlung der Prüfungsgebühr sind landeseinheitlich festgelegt und erfolgen überwiegend per Internet.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Fischerei (LfL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weilheimer Straße 8

    82319 Starnberg

    Postanschrift

    Weilheimer Str. 8

    82319 Starnberg

    Kontakt

    E-Mail: fischerei@lfl.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55776454285Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8161 8640-6121

    Fax: +49 8161 8640-6170

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Lichtbildausweis

      bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde

    • Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
    • Einladung zur Prüfung

    Voraussetzungen

    Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss sich vorher zur Online-Prüfung registrieren, die Prüfungsgebühr einzahlen und an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Registrierung des Teilnehmers muss vor dem Besuch des vorbereitenden Lehrgangs erfolgen. Die dabei generierte Teilnehmernummer wird an den Kursleiter weitergegeben. Sobald die Prüfungsgebühr im System verbucht ist und die 30 Pflichtstunden eines Vorbereitungslehrganges im System hinterlegt sind, kann sich der Teilnehmer zu einer Prüfung anmelden.

    Kosten

    Kosten für den Vorbereitungslehrgang erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kursleitern.und kann nach Registrierung zur Online-Prüfung über den unter „Online-Verfahren“ genannten Link entrichtet werden.

    Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro und kann nach der Registrierung zur Online-Prüfung über den unter "Online-Verfahren" genannten Link entrichtet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 20.03.2024

    Stichwörter

    Fischereiprüfung, Fischereischein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English