Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Beschreibung
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
SEPA-Lastschrift-Mandat; Änderung
Beschreibung
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- SEPA-Lastschrift-Mandat; ÄnderungWenn sich bei der Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren zur Grundsteuer, Gewerbesteuer oder sonstigen Forderungen (Zahlung wird empfangen durch Stadt Augsburg, Stadtkasse) Änderungen ergeben, können Sie dieses Formular verwenden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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SEPA-Lastschrift-Mandat; Erteilung
Beschreibung
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- SEPA-Lastschrift-Mandat; ErteilungMit diesem Online-Dienst erteilen Sie der Stadt Augsburg ein SEPA-Lastschrift-Mandat, um wiederkehrende Zahlungen (z.B. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Mieten, Hundesteuer) automatisch von Ihrem Bankkonto einziehen zu lassen. Für die Erteilung des SEPA-Mandats der KFZ-Steuer verwenden Sie bitte das Formular des Hauptzollamts. Abbuchende Behörde ist in diesem Fall das Hauptzollamt Augsburg und nicht die Stadt Augsburg.
Vertrauensniveau
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SEPA-Lastschrift-Mandat; Widerruf
Beschreibung
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- SEPA-Lastschrift-Mandat; WiderrufWenn Sie die Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren zur Grundsteuer, Gewerbesteuer oder sonstigen Forderungen (Zahlung wird empfangen durch Stadt Augsburg, Stadtkasse) widerrufen möchten, können Sie diesen Online-Dienst verwenden.
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Gemeindekasse
- Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Kreiskasse
- § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Aufgaben der Kasse
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Kassenanordnungen
- § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Kassenanordnung
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Aufgaben der Kasse
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.02.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 22.04.2024
Stichwörter
Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle