Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Beschreibung
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Hinweise für Sonstiges (096780138000): Ergänzung: Gemeinde Grettstadt
Online-Dienst
SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Finanzverwaltung (LR 1) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: finanzverwaltung@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4597287079339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
Internet
Gemeinde Grettstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 1
97508 Grettstadt
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde.grettstadt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=46441786573Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46441786573Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9729 9111-0
Fax: +49 9729 9111-18
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Gemeindekasse
- Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Kreiskasse
- § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Aufgaben der Kasse
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Kassenanordnungen
- § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Kassenanordnung
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Aufgaben der Kasse
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.08.2024
Hinweise für Sonstiges (096780138000): Ergänzung: Gemeinde Grettstadt
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Grettstadt am 09.10.2024
Stichwörter
Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle