Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Beschreibung
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Online-Dienste
eSEPA-Mandat
Beschreibung
Online erledigen
- eSEPA-MandatSie können am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen indem Sie der Behörde ein SEPA-Rahmen-Mandat online erteilen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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eSEPA-Mandat
Beschreibung
Online erledigen
- eSEPA-MandatSie können am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen indem Sie der Behörde ein SEPA-Rahmen-Mandat online erteilen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Tirschenreuth (LRA TIR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1249
95634 Tirschenreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@tirschenreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/86664660432Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9631 88-0
Fax: +49 9631 2391
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 1
92703 Krummennaab
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@krummennaab.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48107391802Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48107391802Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9682 9211-0
Fax: +49 9682 9211-99
Verwaltungsgemeinschaft Wiesau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
95672 Wiesau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist für eine Vorsprache im Rathaus Wiesau ein Termin erfoderlich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@wiesau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=67440589831Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67440589831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9634 9200-0
Fax: +49 9634 2511
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Gemeindekasse
- Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Kreiskasse
- § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Aufgaben der Kasse
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Kassenanordnungen
- § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Kassenanordnung
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Aufgaben der Kasse
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.02.2024
Stichwörter
Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle