Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Beschreibung
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Hinweise für Sonstiges (091900144000): Ergänzung: Gemeinde Raisting
Online-Dienst
Antrag auf Stundung/Aussetzung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Stundung/AussetzungHier können Sie die Stundung bzw. Aussetzung beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Weilheim-Schongau (LRA WM)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
82360 Weilheim i.OB
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-wm.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87997984434Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 881 681-0
Fax: +49 881 681-2353
Internet
Gemeinde Raisting
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchenweg 12
82399 Raisting
Kontakt
E-Mail: gemeinde@raisting.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38552369687Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8807 21439-0
Fax: +49 8807 21439-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Gemeindekasse
- Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Kreiskasse
- § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Aufgaben der Kasse
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Kassenanordnungen
- § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Kassenanordnung
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Aufgaben der Kasse
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091900144000): Ergänzung: Gemeinde Raisting
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Raisting am 27.11.2024
Stichwörter
Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle