Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Beschreibung
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Hinweise für Sonstiges (091860128000): Ergänzung: Markt Hohenwart
Online-Dienste
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Beschreibung
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- Antrag auf Aussetzung der VollziehungBeantragen Sie die Aussetzung einer Vollziehung online.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erlass
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- Antrag auf ErlassBeantragen Sie den Erlass einer öffentlichen Forderung online.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Stundung
Beschreibung
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- Antrag auf StundungBeantragen Sie die Stundung einer öffentlichen Forderung online.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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E-Rechnung
Beschreibung
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- E-RechnungErfassen Sie Ihre Rechnung online und senden Sie diese direkt als e-Rechnung an die Gemeinde.
Vertrauensniveau
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SEPA Bankverbindung ändern
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- SEPA Bankverbindung ändernTeilen Sie eine Änderung Ihrer Bankverbindung für ein von Ihnen erteiltes SEPA-Lastschriftmandate online mit.
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SEPA Lastschriftmandat
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- SEPA LastschriftmandatErteilen Sie Ihrer Gemeinde online ein abgabeart-bezogenes SEPA-Lastschriftmandat.
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SEPA Lastschriftmandat kündigen
Beschreibung
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- SEPA Lastschriftmandat kündigenKündigen Sie ein für die Gemeinde erteiltes SEPA-Lastschriftmandat online.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 1 - Sg. 11 - Kreisfinanzen, Kreiseigener Hochbau (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/145991278188Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-421
Fax: +49 8441 27-13421
Internet
Markt Hohenwart
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
86558 Hohenwart
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: post@markt-hohenwart.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60441688594Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8443 69-0
Fax: +49 8443 69-69
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Gemeindekasse
- Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Kreiskasse
- § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Aufgaben der Kasse
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Kassenanordnungen
- § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Kassenanordnung
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Aufgaben der Kasse
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091860128000): Ergänzung: Markt Hohenwart
Fachlich freigegeben durch Markt Hohenwart am 03.11.2024
Stichwörter
Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle