Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Beschreibung
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Hinweise für Sonstiges (091780124000): Ergänzung: Große Kreisstadt Freising
Online-Dienst
SEPA Lastschriftmandat
Beschreibung
Online erledigen
- SEPA LastschriftmandatZur Abwicklung wiederkehrender Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Freising können Sie am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Freising (LRA FS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1643
85316 Freising
Kontakt
E-Mail: poststelle@kreis-fs.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51887009405Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51887009405Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8161 600-0
Fax: +49 8161 600-611
Internet
Große Kreisstadt Freising
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
85350 Freising
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@freising.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14775691450Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8161 54-0
Fax: +49 8161 54-51000
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Gemeindekasse
- Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Kreiskasse
- § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Aufgaben der Kasse
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Kassenanordnungen
- § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Kassenanordnung
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Aufgaben der Kasse
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091780124000): Ergänzung: Große Kreisstadt Freising
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Freising am 06.10.2023
Stichwörter
Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle