Familienname ÄnderungOnline erledigen

    Namensänderung; Beantragung

    Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.

    Beschreibung

    Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.

    Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

    Online-Dienste

    Einbürgerung, Namensänderung und Urkunden - Online Terminvereinbarung

    ID: L100042_80289.-116902

    Beschreibung

    Terminvereinbarung für 1. Abgabe eines Antrages auf Einbürgerung, 2. Abgabe eines Antrages aufgrund der Eheschließung mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen, 3. Abholung der Einbürgerungsurkunde. 4. Namenänderung - Abgabe des Antrages mit Unterlagen oder 5. Abholung der Namensänderungsurkunde, 6. Vorbeglaubigung einer Urkunde oder 7. Vorbeglaubigung eines Jagdscheins

    Online erledigen

    • Einbürgerung, Namensänderung und Urkunden - Online Terminvereinbarung
      Terminvereinbarung für 1. Abgabe eines Antrages auf Einbürgerung, 2. Abgabe eines Antrages aufgrund der Eheschließung mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen, 3. Abholung der Einbürgerungsurkunde. 4. Namenänderung - Abgabe des Antrages mit Unterlagen oder 5. Abholung der Namensänderungsurkunde, 6. Vorbeglaubigung einer Urkunde oder 7. Vorbeglaubigung eines Jagdscheins

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    Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung

    ID: L100042_93667.-116902

    Beschreibung

    Sie können eine Voranfrage zur Änderung Ihres Vor- und Familiennamens online übermitteln.

    Online erledigen

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 45 - Ausländerrecht, Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Integration (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6953540568511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-6455

    Fax: +49 6021 394-952

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
    • Sie benötigen für die öffentlich-rechtliche Namensänderung einen wichtigen Grund. Dieser sollte ausführlich beschrieben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie eine Namensänderung beantragen, kann eine Voranfrage zu der gewünschten Namensänderung gestellt werden. Diese hat den Vorteil, dass Sie von der Namensänderungsbehörde vor einer Antragstellung bereits über die notwendigen Unterlagen und etwaige Erfolgsaussichten sowie die voraussichtlich anfallenden Gebühren informiert werden.

    Kosten

    Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.

    Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.

    Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soll der Familienname mehrerer Angehöriger einer Familie geändert werden, so ist für jede Person ein eigener Antrag erforderlich.

    Für minderjährige Kinder stellt der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzlichen Vertreter den Antrag. Hat ein Kind das 16. Lebensjahr vollendet, so hört in das Vormundschaftsgericht zu dem Antrag an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2023

    Stichwörter

    anderen Namen, Änderung des Namens, Änderung Name, Änderung Name, Änderung von Familiennamen, Änderung von Vornamen; Änderung Vorname, Familiennamensänderung, meinen namen ändern, name ändern, nachnamen ändern, nachname ändern, Neuer Name, Umbenennung, Vornamensänderung

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English