Namensänderung; Beantragung
Beschreibung
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.
Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
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Auskunft zu Namensänderung beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Auskunft zu Namensänderung beantragenSie haben Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und möchten ihn nun an das deutsche Recht angleichen? Sie möchten eine behördliche Namensänderung beantragen? Hier haben Sie die Möglichkeit eine qualifizierte Auskunft zu erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt zu übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing
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E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8708169898112Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Landeshauptstadt München - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München
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Hausanschrift
Postanschrift
Ruppertstraße 11
80337 München
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E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8724947675112Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
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Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie benötigen für die öffentlich-rechtliche Namensänderung einen wichtigen Grund. Dieser sollte ausführlich beschrieben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Bevor Sie eine Namensänderung beantragen, kann eine Voranfrage zu der gewünschten Namensänderung gestellt werden. Diese hat den Vorteil, dass Sie von der Namensänderungsbehörde vor einer Antragstellung bereits über die notwendigen Unterlagen und etwaige Erfolgsaussichten sowie die voraussichtlich anfallenden Gebühren informiert werden.
Kosten
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.
Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.
Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Soll der Familienname mehrerer Angehöriger einer Familie geändert werden, so ist für jede Person ein eigener Antrag erforderlich.
Für minderjährige Kinder stellt der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzlichen Vertreter den Antrag. Hat ein Kind das 16. Lebensjahr vollendet, so hört in das Vormundschaftsgericht zu dem Antrag an.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2023
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 09.01.2024
Stichwörter
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