Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

    Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

    Beschreibung

    Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

    Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.

    Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

    Hinweise für Neu-Ulm: Ergänzung: Landratsamt Neu-Ulm

    Online-Dienst

    Erstellung online beantragen

    ID: L100042_85306.-107884

    Beschreibung

    Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.

    Online erledigen

    • Erstellung online beantragen

      Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Neu-Ulm - Team Bauleitplanung (LRA NU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kantstr. 8

    89231 Neu-Ulm

    Postfachadresse

    Postfach 1725

    89207 Neu-Ulm

    Kontakt

    E-Mail: roland.maerz@lra.neu-ulm.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1190754713529Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 731 7040-0

    Fax: +49 731 7040-80999

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens

      Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.

    Voraussetzungen

    Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.

    Kosten

    Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

    Weitere Informationen

    • Die Gutachterausschüsse in Bayern
    • Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN)

      Über das Bodenrichtwertinformationssystem werden Bodenrichtwerte von einer Vielzahl der Gutachterausschüsse online bereit gestellt. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse erworben werden.

    • Bodenrichtwerte Bayern

      Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Hinweise für Neu-Ulm: Ergänzung: Landratsamt Neu-Ulm

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neu-Ulm am 23.09.2024

    Stichwörter

    Gebäudebeurteilung, Gutachterausschuss Wertgutachten Bodenrichtwerte Kaufpreissammlung, Hochbau Wertermittlung, Verkehrswertschätzung, Wertermittlung Hochbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English