Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
Beschreibung
Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Antrag auf Aktualisierung eines bestehenden Verkehrswertgutachtens
Beschreibung
Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf Aktualisierung eines Gutachtens nach § 193 Bundesbaugesetz (BauGB), § 14 BayGaV digital ausfüllen und zum Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck schicken. Bitte beachten Sie, dass das vorhandenen Gutachten bereits vom Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck erstellt sein muss.
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- Antrag auf Aktualisierung eines bestehenden Verkehrswertgutachtens
Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf Aktualisierung eines Gutachtens nach § 193 Bundesbaugesetz (BauGB), § 14 BayGaV digital ausfüllen und zum Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck schicken. Bitte beachten Sie, dass das vorhandenen Gutachten bereits vom Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck erstellt sein muss.
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Antrag auf Einzelauskunft - wertDaten
Beschreibung
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- Antrag auf Einzelauskunft - wertDatenMit diesem Formular können Sie beim Gutachterausschuss (Landratsamt Fürstenfeldbruck) online einen Antrag auf Einzelauskunft für Gebäudefaktoren (Eigentumswohnungen und oder Einfamilienhäuser / Zweifamilienhäuser) stellen.
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Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Beschreibung
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- Antrag auf Erstellung eines VerkehrswertgutachtensMit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens nach § 193 Bundesbaugesetz (BauGB), § 14 BayGaV digital ausfüllen und zum Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck schicken.
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gutachterausschuss@lra-ffb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/823740978793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-0
Fax: +49 8141 519-450
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens
Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.
Kosten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Weitere Informationen
- Die Gutachterausschüsse in Bayern
- Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN)
Über das Bodenrichtwertinformationssystem werden Bodenrichtwerte von einer Vielzahl der Gutachterausschüsse online bereit gestellt. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse erworben werden.
- Bodenrichtwerte Bayern
Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 03.01.2024
Stichwörter
Gebäudebeurteilung, Gutachterausschuss Wertgutachten Bodenrichtwerte Kaufpreissammlung, Hochbau Wertermittlung, Verkehrswertschätzung, Wertermittlung Hochbau