Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

    Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

    Beschreibung

    Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

    Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.

    Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

    Online-Dienste

    Antrag auf Aktualisierung eines bestehenden Verkehrswertgutachtens

    ID: L100042_142346.-121878

    Beschreibung

    Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf Aktualisierung eines Gutachtens nach § 193 Bundesbaugesetz (BauGB), § 14 BayGaV digital ausfüllen und zum Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck schicken. Bitte beachten Sie, dass das vorhandenen Gutachten bereits vom Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck erstellt sein muss.

    Online erledigen

    • Antrag auf Aktualisierung eines bestehenden Verkehrswertgutachtens

      Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf Aktualisierung eines Gutachtens nach § 193 Bundesbaugesetz (BauGB), § 14 BayGaV digital ausfüllen und zum Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck schicken. Bitte beachten Sie, dass das vorhandenen Gutachten bereits vom Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck erstellt sein muss.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Antrag auf Einzelauskunft - wertDaten

    ID: L100042_143786.-121878

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie beim Gutachterausschuss (Landratsamt Fürstenfeldbruck) online einen Antrag auf Einzelauskunft für Gebäudefaktoren (Eigentumswohnungen und oder Einfamilienhäuser / Zweifamilienhäuser) stellen.

    Online erledigen

    • Antrag auf Einzelauskunft - wertDaten
      Mit diesem Formular können Sie beim Gutachterausschuss (Landratsamt Fürstenfeldbruck) online einen Antrag auf Einzelauskunft für Gebäudefaktoren (Eigentumswohnungen und oder Einfamilienhäuser / Zweifamilienhäuser) stellen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

    ID: L100042_128125.-121878

    Beschreibung

    Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens nach § 193 Bundesbaugesetz (BauGB), § 14 BayGaV digital ausfüllen und zum Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck schicken.

    Online erledigen

    • Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
      Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens nach § 193 Bundesbaugesetz (BauGB), § 14 BayGaV digital ausfüllen und zum Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck schicken.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Fürstenfeldbruck - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (LRA FFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Str. 32

    82256 Fürstenfeldbruck

    Postfachadresse

    Postfach 1461

    82244 Fürstenfeldbruck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gutachterausschuss@lra-ffb.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/823740978793Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8141 519-0

    Fax: +49 8141 519-450

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens

      Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.

    Voraussetzungen

    Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.

    Kosten

    Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

    Weitere Informationen

    • Die Gutachterausschüsse in Bayern
    • Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN)

      Über das Bodenrichtwertinformationssystem werden Bodenrichtwerte von einer Vielzahl der Gutachterausschüsse online bereit gestellt. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse erworben werden.

    • Bodenrichtwerte Bayern

      Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 05.07.2023

    Stichwörter

    Gebäudebeurteilung, Gutachterausschuss Wertgutachten Bodenrichtwerte Kaufpreissammlung, Hochbau Wertermittlung, Verkehrswertschätzung, Wertermittlung Hochbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English